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Hartmut Hausmann
Europarat sieht in Belarus einen Polizeistaat und
will Sanktionen
Scharfe Absage an Beitrittswunsch von
Weißrussland
Dem Wunsch Weißrusslands (Belarus) auf Aufnahme in den
Europarat oder zumindest auf Wiederherstellung des dem Land 1997
aberkannten Gaststatus´ hat die Parlamentarische Versammlung
des Europarats am 28. April in Straßburg eine eindeutige
Absage erteilt. In zwei Berichten über vier bekannte Personen,
die 1999 und 2000 in Minsk verschwunden sind, und über die
Unterdrückung der Medien wird scharfe Kritik an dem Regime des
Präsidenten Lukaschenko geübt. Zugleich werden ranghohe
Vertreter der Regierung von Weißrussland belastet. In den
Entschließungen werden von den 45 Europaratsstaaten deshalb
Sanktionen gegen Weißrussland gefordert.
Begleitet von Demonstrationen von Regimegegnern aus Belarus fand
die Debatte im Beisein der Ehefrauen der verschwundenen Personen
statt, wobei es sich um den früheren Innenminister, den
ehemaligen Vizepräsidenten des Parlaments, einen
Geschäftsmann und einen Kameramann eines russischen
Fernsehsenders handelt. Es wurde berichtet, dass sich die
Behörden in Minsk der Arbeit eines vom Europarat eingesetzten
Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der Vorwürfe,
dass die Verschwundenen Opfer von politischen Hinrichtungen
geworden sind, systematisch widersetzt haben. Als bezeichnend wird
in dem Bericht von Christos Pourgourides (Zypern) darauf verwiesen,
dass mit der eigenen Untersuchung in Weißrussland ausgerechnet
der Generalstaatsanwalt beauftragt wurde, der selbst "der
Urheberschaft schwerwiegender Verbrechen beschuldigt werde". Als
Bestandsaufnahme heißt es deshalb in der Entschließung,
die Grundrechte und Grundfreiheiten würden in Belarus
systematisch mit dem einzigen Ziel verletzt, ein
nicht-demokratisches Regime an der Macht zu halten. Das Regime von
Präsident Lukaschenko gründe seine Existenz auf
Repression, Einschüchterung und Angst.
Nicht weniger deutlich wird die Versammlung in ihrer zweiten
Entschließung zur Verfolgung der Presse. Sie beklagt die
systematische Belästigung und Einschüchterung von
Journalisten, Redakteuren und Medien, die dem Präsidenten der
Republik oder der Regierung von Belarus kritisch
gegenüberstehen. Als rechtliche Grundlage dafür diene
meist die Erteilung oder Widerrufung einer staatlichen Lizenz
für die Printmedien. Diese dürfe es nach der
Europäischen Menschenrechtskonvention gar nicht geben. Kaum
geringer ist das Ausmaß der Kontrolle über die
elektronischen Medien, insbesondere das öffentliche Fernsehen
und den Rundfunk, die unter einem Präsidialerlass arbeiten.
Insgesamt bleibe Belarus auch im Jahr 2004 ein Polizeistaat mit
Bedingungen, die denen des Landes während der Sowjetära
ähnelten. Alle Mitglied- und Beobachterstaaten des Europarates
hätten die Pflicht, sich dafür einzusetzen, dass Belarus
aufhöre, die letzte Diktatur in Europa zu sein. H. H.
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