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Hartmut Hausmann
Monaco soll in den Europarat
Das Fürstentum an der Côte
d´Azur
Die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat 27. April in
Straßburg die im Oktober 1998 vom Fürstentum Monaco
beantragte Mitgliedschaft im Europarat grundsätzlich
befürwortet. Bis die Aufnahme durch das Komitee der 45
Außenminister tatsächlich vollzogen werden kann, wird
jedoch noch geraume Zeit vergehen. Zuvor muss das Land erst noch
den Nachweis seiner staatlichen Souveränität erbringen,
die bis heute zu einem nicht unerheblichen Teil von Frankreich
ausgeübt wird. Bis dahin soll der Kleinstaat in der
Versammlung mit zwei Abgeordneten den "besonderen Gaststatus"
erhalten.
Doch allein durch die wachsende Zahl der Mitgliedsländer
wird der Europarat nicht bedeutender und unter vier Augen wurden
erhebliche Zweifel laut, ob Monaco jemals in der Lage sein wird,
seine Verpflichtungen im Europarat zu erfüllen. Zwar hat das
Fürstentum mit fast 30.000 Einwohnern sogar ein wenig mehr
Wohnbürger als Liechtenstein, aber davon sind nur 5.000 oder
17 Prozent Monegassen. Hinzu kommen noch 25.000 Beschäftigte,
die in Monaco arbeiten, aber in Frankreich wohnen.
Wie schwer sich auch die Europaratsversammlung mit der
Aufforderung des Ministerkomitees von 1998 tat, eine Stellungnahme
zu dem Beitrittsgesuch auszuarbeiten, zeigt, dass sie dazu mehr als
fünf Jahre brauchte und zwei Verfassungsrechtler zu Rate
ziehen musste. Diese kamen zu dem Schluss, dass die Ausübung
von Monacos Souveränität durch die mit Frankreich
geschlossenen Verträge beträchtlich eingeschränkt
gesehen werde. Ursache ist die französisch-monegassische
Konvention von 1930, nach der höhere Stellen in der
monegassischen Regierung, einschließlich des
Ministerpräsidenten, und im Staatsdienst durch
französische Beamte zu besetzen sind.
Als erste Bedingung, neben der üblichen Aufforderung,
möglichst schnell und umfassend das Vertragswerk des
Europarates von der Menschenrechtskonvention bis zur Sozialcharta
in das nationale Recht zu übernehmen, verlangt deshalb die
Europaratsversammlung, dass die Befugnisse des Nationalrates
(Parlament) innerhalb von fünf Jahren erheblich ausgeweitet
werden. Das müsse bei der Überwachung der
Regierungstätigkeit, der jährlichen Vorlage eines
Regierungsprogramms, beim Recht auf Gesetzesinitiativen und in der
Haushaltsdebatte geschehen. Danach müsse die Rechtsordnung im
Sinne der Normen des Europarats reformiert werden, so bei den
Gesetzen über die Staatsbürgerschaft, zur Presse- sowie
zur Versammlungs- und Vereinsfreiheit als auch bei der Umsetzung
des Grundsatzes der Gleichheit von Mann und Frau. Sobald zwischen
Monaco und Frankreich die Verhandlungen über die Konvention
von 1930 gediehen sind, könne Monaco Mitglied werde. H. H.
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