|
|
Hartmut Hausmann
Zwei Wochen Widerspruch
Verbraucherrechte bei Krediten
Zur Stärkung der Verbraucherrechte bei Krediten hat das
Europäische Parlament am 20. April in Straßburg einen
Richtlinienentwurf der EU-Kommission in erster Lesung zwar
gebilligt, mit knapp 150 Änderungsanträgen aber
wesentlich abgeändert. Künftig sollen Verbraucher
europaweit das Recht erhalten, innerhalb von 14 Tagen
Ratenkäufe, Autoleasingabschlüsse und Bankkredite
widerrufen zu können. Befristete Kredite können in
Zukunft jederzeit gegen ein Entgelt zurückgezahlt werden.
Dabei sollen die Zinsen durch eine harmonisierte Berechnung
vergleichbar werden. Auch wenn der Ministerrat die
Gesetzgebungsvorlage ebenfalls noch beraten muss,
sagteBerichterstatter Joachim Wuermeling (EVP) zu dem
Zwischenergebnis: "So nützt der Binnenmarkt dem Verbraucher."
Schließlich werde inzwischen nahezu jedes zweite Auto
geleast.
Entgegen der Kommissionsvorlage sei der Text nun von
bürokratischer Überregulierung befreit worden. Das
Parlament wolle verhindern, dass Darlehen wegen der EU teurer und
schwerer zugänglich werden, sagte Wuermeling. Gerade sozial
Schwache würde geschädigt, wenn der Zugang zu Krediten
erschwert würde. Durch die Änderungen würden die
Vergleichbarkeit der Angebote verbessert.
Hauptstreitpunkt war die von der Kommission angestrebte maximale
Harmonisierung. Das Parlament will dagegen nur überall
praxistaugliche Mindeststandards durchsetzen. Damit könne
künftig in jedem der 25 Mitgliedstaaten schnell und flexibel
auf örtlich auftretende Probleme reagiert werden, meinte der
Berichterstatter. Zugleich lehnte das Parlament die Schaffung
öffentlicher Datenbanken in der EU ab und will nur die
ausreichende Verpflichtung durchsetzen, grenzüberschreitenden
Zugang zu den Schuldnerregistern in den einzelnen Ländern zu
gewährleisten. Damit werde respektiert, dass in den
Mitgliedstaaten unterschiedliche Datenbanksysteme bestehen, welche
miteinander im Wettbewerb stehen und teilweise privat betrieben
werden.
Anwendung finden soll die Richtlinie nur auf Kredite von
über 500 Euro bis zu 100.000 Euro. Hypothekenkredite sowie vor
dem Notar oder vor Gericht geschlossene Verträge werden
ausgenommen. Darüber hinaus will das Parlament klare und
überschaubare Informationen für den Verbraucher durch
eine so genannte Infobox mit Informationen über den effektiven
Jahreszins, die vereinbarte Kreditlaufzeit, Anzahl und Höhe
der Raten sowie die Gesamtkosten des Kredits durchsetzen. Einen
weiteren Schutz soll es bei verbundenen Verträgen geben,
beispielsweise beim Kauf eines Autos über die Bank des
Herstellers. In diesem Fall muss ein Darlehen nicht
zurückbezahlt werden, wenn und solange das Produkt mangelhaft
ist. H. H.
Zurück zur
Übersicht
|