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bob
Vor unbefugten Aufnahmen schützen
Parlament sichert Privatsphäre
Recht. Der Bundestag hat am 29. April einstimmig
einen Gesetzentwurf (15/2466) beschlossen, dessen Ziel es ist, den
höchstpersönlichen Lebens- und Geheimbereich vor
unbefugten Bildaufnahmen ausreichend strafrechtlich zu
schützen. Im Strafgesetzbuch soll es künftig heißen,
wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder in
einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet,
unbefugt Bildaufnahmen herstelle oder übertrage und dadurch
den höchstpersönlichen Lebensbereich verletzte, werde mit
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder zu einer Geldstrafe
verurteilt.
Der Rechtsausschuss hatte dazu eine
Beschlussempfehlung (15/2995) vorgelegt. Der Bundestag
erklärte damit Gesetzentwürfe der CDU/CSU (15/533), der
FDP (15/361) und des Bundesrates (15/1891) für
erledigt.
Die SPD stellte im Ausschuss im Zusammenhang
mit dem Vorhaben fest, "was lange währt, wird endlich gut".
Während die Vertraulichkeit des Wortes einen strafrechtlichen
Schutz genieße, gelte das für die Vertraulichkeit des
Bildes bisher nicht.
Es sei gut, dass es zu einem
interfraktionellen Gesetzentwurf gekommen sei. Man habe die
Angelegenheit "sehr stringent gehandhabt", indem man sich auf die
Wohnung und den "höchst persönlichen Lebensbereich"
beschränkt habe. Die Rechtsprechung werde damit "hervorragend
umgehen" können.
Bündnis 90/Die Grünen machten
darauf aufmerksam, in der Endphase der Verhandlungen sei es darum
gegangen, was mit befugt gemachten Aufnahmen geschehen solle, wenn
die Betroffenen sich mittlerweile zerstritten hätten. Man habe
sich darauf geeinigt, dass derjenige nicht unter Strafe zu stellen
sei, der unbefugt solche Aufnahmen weitergebe, ohne von der
Strafbarkeit der Angelegenheit etwas zu wissen.
Rückzug auf den geschlossenen
Raum
Die CDU/CSU äußerte, man sei "nicht
ganz zufrieden" mit der gefundenen Einigung. Es gebe durchaus
schutzwürdige Interessen in der Öffentlichkeit, die
eigentlich auch berücksichtigt werden müssten. Es spreche
von einer gewissen Hilflosigkeit, dass man sich auf einen
geschlossenen Raum zurückgezogen habe. Man sei insofern auch
den Interessen der Presse entgegengekommen.
Die FDP sagte, gerade in dieser Hinsicht gebe
es einen "besonderen Druck". Jenseits des grundgesetzlich
garantierten Schutzes hätten Pressekreise den Eindruck
erweckt, "dass Presse alles dürfe". Das sei aber nicht
richtig. Dem Treiben der Paparazzi müsse beispielsweise ein
gewisser Schutz der Betroffenen entgegengesetzt werden.
bob
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