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Optionsmodell für Kommunen kommt
Auf dem Weg zum Arbeitslosengeld II
Wirtschaft und Arbeit. Der Bundestag hat am 29.
April gegen das Votum von CDU/CSU und FDP den Gesetzentwurf von SPD
und Bündnis 90/Die Grünen zur optionalen
Trägerschaft von Kommunen nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II, 15/2816) in geänderter Fassung
angenommen. Mit der Koalitionsmehrheit wurde daneben ein Antrag von
SPD und Bündnisgrünen zur Verabschiedung eines
Optionsgesetzes (15/2817) beschlossen. Der Bundestag schloss sich
dabei einer Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und
Arbeit (15/2997) vom Vortag an. Mit diesem kommunalen Optionsgesetz
wird es den von Kreisen und kreisfreien Städten benannten
kommunalen Stellen ermöglicht, wahlweise die Aufgaben der
Betreuung von Langzeitarbeitslosen nach dem SGB II wahrzunehmen.
Sie würden damit als Organe der Bundesagentur für Arbeit
tätig.
In dem Antrag wurde festgestellt, dass
für die Leis-tungen der aktiven Eingliederung sowie für
Personal- und Verwaltungsaufwand im Zuge der Zusammenführung
von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum "Arbeitslosengeld II" ein
Budget von mindestens 9,15 Milliarden Euro notwendig ist. Mit dem
Hartz-IV-Gesetz war beschlossen worden, die Arbeitslosenhilfe und
Sozialhilfe zu einer einheitlichen "Grundsicherung für
Arbeitsuchende" (Arbeitslosengeld II) zusammenzufassen. Die neue
Aufgabe wird in geteilter Trägerschaft durch die Agenturen
für Arbeit sowie die kreisfreien Städte und Landkreis als
kommunale Träger ausgeführt.
Die kommunalen Träger sind für die
Kosten für die Unterkunft und Heizung, die Schuldnerberatung,
die psychosoziale Betreuung, die Suchtberatung, die Kinderbetreuung
und die häusliche Pflege von Angehörigen, die Agenturen
für Arbeit für das Arbeitslosengeld II, das Sozialgeld,
die Beiträge zu den Sozialversicherungen und die
arbeitsmarktlichen Eingliederungsleis-tungen zuständig.
Vorgesehen ist dazu die Bildung von Arbeitsgemeinschaften. Diese
nehmen die Aufgaben der Arbeitsagenturen wahr, während die
kommunalen Träger die Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach dem SGB
II den Arbeitsgemeinschaften übertragen sollen.
Zusätzlich können kommunale Stellen auf Antrag als Organ
der Bundesagentur Aufgaben wahrnehmen, wobei die Vorschriften
über die Bildung von Arbeitsgemeinschaften dann nicht gelten.
Die Aufwendungen dieser kommunalen Stellen trägt der
Bund.
Im Ausschuss hatten CDU/CSU und FDP moniert,
mit dem Instrument der Organleihe halte die Koalition ihre Zusagen
aus dem Vermittlungsergebnis zum Hartz-IV-Gesetz nicht ein. Die
Vorlage entspreche nicht der gemeinsamen Entschließung von
Bundestag und Bundesrat vom Dezember 2003. Verabredet worden sei
damals ein Optionsgesetz mit eigener Verantwortung und
Trägerschaft der Kommunen. Die Koalition vertrat dagegen die
Auffassung, der Entwurf entspreche dem Vermittlungsergebnis. Da
eine Verfassungsänderung nicht erreicht worden sei, sei dies
die bestmögliche Lösung. Es bestehe auch Klarheit
für die Kommunen, die tatsächlich von der Option Gebrauch
machen wollten. Die Koalition werde sicherstellen, dass die
vorgesehene Entlastung der Kommunen in Höhe von 2,5 Milliarden
Euro erreicht wird. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2005 in Kraft
treten. Optionswillige Kommunen können ihren Antrag für
2005 bis Ende August 2004 stellen. Im Übrigen kann der Antrag
auf erstmalige Zulassung beginnend 2006 alle drei Jahre jeweils bis
Ende März mit Wirkung ab 1. Januar des Folgejahres gestellt
werden.
Abgelehnt hat der Bundestag einen
Entschließungsantrag von CDU/CSU und FDP (15/3005). Darin
wurde die Regierung aufgefordert, das Gesetz so umzugestalten, dass
die optierenden Kreise und kreisfreien Städte tatsächlich
"Träger" sind und in Eigenverantwortung ihre Aufgaben
erfüllen können. Das Konstrukt der Organleihe müsse
aufgegeben werden. Bei den Mitteln für Verwaltungs- und
Eingliederungspauschalen seien höhere Summen als bisher
vorzusehen. Auch müsse sichergestellt werden, dass den
Kommunen tatsächlich die zugesagten Einsparungen von 2,5
Milliarden Euro jährlich verbleiben.
"Aufgabe der Selbstverwaltung"
In einer öffentlichen Anhörung des
Ausschusses am 26. April hatte Manfred Wienand vom Deutschen
Städtetag von einer anspruchsvollen Aufgabe gesprochen, die
beiden unterschiedlich strukturierten Träger in
Arbeitsgemeinschaften auf örtlicher Ebene
zusammenzuführen. Wenn das Optionsmodell wie vorgesehen
verwirklicht werden solle, werde die kommunale Selbstverwaltung
aufgegeben. Die kommunalen Stellen würden sich damit unter die
Hoheit der Bundesagentur für Arbeit begeben, so Wienand.
Heinrich Alt vom Vorstand der Bundesagentur für Arbeit
äußerte die Hoffnung, dass sich die interessierten
kommunalen Stellen bald für eine Option
entscheiden.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund sprach sich
für eine "pragmatische Zusammenarbeit" von Kommunen und
Bundesagentur aus. Erhebliche Schwierigkeiten könnte es geben,
so die stellvertretende Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer, wenn
Planungssicherheit fehle. Eine flexible Kooperation müsse hier
stattfinden. Der Chef der Bundesagentur für Arbeit,
Frank-Jürgen Weise, sagte, die Bundesagentur sei in der Lage,
die Betreuung und Vermittlung der Arbeitslosen in Zusammenarbeit
mit den Kommunen zu leisten. vom
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