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Renten werden künftig besteuert
Alterseinkünftegesetz
verabschiedet
Finanzen. Mit dem am 29. April vom Bundestag
verabschiedeten Alterseinkünftegesetz (15/2150, 15/2563,
15/2592) hat der Bundestag den Einstieg in die nachgelagerte
Besteuerung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung
beschlossen. Das Plenum folgte dabei einer Empfehlung des
Finanzausschusses vom Vortag (15/2986), der zahlreiche
Änderungen am Entwurf, nicht zuletzt auf Wunsch des
Bundesrates, vorgenommen hatte.
Entschließungsanträge von CDU/CSU
(15/2992) und der FDP (15/2988) fanden im Bundestag keine Mehrheit.
Mit dem Gesetz wird ein Bundesverfassungsgerichtsurteil umgesetzt,
in dem die unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und
gesetzlichen Renten als mit dem Gleichheitsgrundsatz des
Grundgesetzes unvereinbar erklärt worden war.
Die Arbeitnehmer- und
Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, die
Beiträge zu den landwirtschaftlichen Alterskassen, zu
berufsständischen Versorgungseinrichtungen sowie zu privaten
kapitalgedeckten Leibrentenversicherungen können schrittweise
als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden, beginnend
zu 60 Prozent im Jahr 2005 bis zu 100 Prozent im Jahr 2025. Die
Anwartschaften auf private Leibrentenversicherungen dürfen
dabei nicht beleihbar, nicht veerblich, nicht
veräußerbar, nicht übertragbar und nicht
kapitalisierbar sein. Es gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren
Sonderausgaben von 20.000 Euro. Der Abzugshöchstbetrag
für sonstige Vorsorgeaufwendungen beläuft sich auf 2.400
Euro. Der Vorwegabzug bei den Sonderausgaben wird erst von 2011 bis
2019 zurückgeführt.
Gleichzeitig wird stufenweise die
nachgelagerte Besteuerung für Renten aus den gesetzlichen
Rentenversicherungen eingeführt. Sie beginnt 2005 mit einem
Satz von 50 Prozent, wobei die volle Besteuerung im Jahre 2040
erreicht wird. Die Versicherungsträger werden verpflichtet,
die Rentenbezüge einer zentralen Stelle der Finanzverwaltung
zu melden, um die Besteuerung zu sichern.
Geschlechtsneutrale Tarife
Bei der privaten kapitalgedeckten
Altersvorsorge (Riester-Rente) wird den Anbietern ermöglicht,
den Antrag auf Zulage für den Anleger zu stellen.
Eingeführt werden geschlechtsneutrale Tarife (Unisex-Tarife)
für neu zu zertifizierende Verträge. Eine Differenzierung
aufgrund der unterschiedlichen durchschnittlichen Lebenserwartung
von Frauen und Männern ist ab 2006 nicht mehr zulässig.
Riester-Anbieter werden darüber hinaus verpflichtet, bei der
jährlichen Information der Anleger über die
Kapitalentwicklung mitzuteilen, ob und wie ethische, soziale und
ökologische Belange bei der Kapitalanlage beachtet wurden. An
die Renditeangabe für Riester-Verträge werden
erhöhte Anforderungen gestellt, indem denkbare
Marktentwicklungen mittels angenommener Zinssätze von zwei,
vier und sechs Prozent simuliert werden.
Bei der betrieblichen Altersvorsorge
entfällt künftig die Möglichkeit der
Pauschalbesteuerung für Beiträge zu einer
Direktversicherung oder einer Pensionskasse. Die Beiträge zur
Direktversicherung werden in die Steuerfreiheit einbezogen.
Verbessert wird die Mitnahmemöglichkeit erworbener
Betriebsrentenanwartschaften zu einem neuen Arbeitgeber.
Abgeschafft werden der Sonderausgabenabzug und die Steuerfreiheit
der Erträge bei längerer Laufzeit für nach 2004
abgeschlossene Kapitallebensversicherungen. Für Erträge
aus solchen Versicherungen, die nach dem 60. Lebensjahr nach einer
Mindestlaufzeit von zwölf Jahren ausgezahlt werden, wird die
Fünftelungsregelung zur Ermittlung der Steuerschuld
angewendet, eine Berechnungsmethode des Einkommensteuergesetzes, um
den Progressionseffekt der einmaligen Besteuerung der angesammelten
Erträge zu mildern.
Amnestie abgelehnt
Der Finanzausschuss hatte einvernehmlich
darauf hingewiesen, dass durch die geplante Einführung von
Rentenbezugsmitteilungen ab 2005 Fälle aufgedeckt werden, in
denen Rentenbezieher auch in früheren Zeiträumen
hätten Einkommensteuer zahlen müssen. Eine Amnestie
für solche Fälle habe man abgelehnt. Die Finanzämter
seien bei der Ermittlung der Sachverhalte jedoch an die
Verhältnismäßigkeit gebunden. Danach sei zu
berücksichtigen, inwieweit der Ermittlungsaufwand das
voraussichtliche steuerliche Ergebnis rechtfertigen würde. Die
Belastung für die häufig hochbetagten Rentenbezieher
müsse angemessen berücksichtigt werden.
Gegen das Votum der FDP beauftragte der
Ausschuss die Regierung, bis Mitte 2008 über ein
Besteuerungsverfahren für Leibrenten einschließlich der
Werkspensionen zu berichten. Die Union kritisierte in ihrem
Entschließungsantrag die Unübersichtlichkeit und
Kompliziertheit der Regelungen. Auch seien die Anforderungen
für die Altersvorsorgeprodukte zu restriktiv. Die FDP betonte,
die Riester-Rente sei gescheitert. Sie müsse durch eine
einfache, kapitalgedeckte Säule der Alterssicherung ersetzt
werden. vom
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