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bob
Bundesrat will das Mietrecht ändern
Gesetzentwurf vorgelegt
Recht. Aufgrund der vielen Leerstände auf dem Wohnungsmarkt
in Ostdeutschland leiden die Wohnungsunternehmen zum Teil unter
existenzgefährdenden Mietausfällen bei gleichbleibenden
Unterhaltskosten. Mit einem Gesetzentwurf (15/2951) will der
Bundesrat einen neuen Kündigungstatbestand in das
Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufnehmen lassen. So soll unter
der Voraussetzung der Vereinbarkeit mit städteplanerischen
Konzepten für die Wohnungsunternehmen "höhere
Flexibilität und Planungssicherheit" erreicht werden. Die
Zulassung der Abrisskündigung unter der Bedingung des
Nachweises eines vergleichbaren und verfügbaren Wohnraumes sei
für die Mieter in Gebieten mit einem entspannten Wohnungsmarkt
hinnehmbar.
Die Bundesregierung stimmt der Vorlage nicht zu. Für ein
Sonderkündigungsrecht sehe sie aktuell weder ein rechtliches
noch ein praktisches Bedürfnis, da das geltende Recht
Vermietern unter bestimmten Voraussetzungen bereits eine
Kündigung in Abrissfällen ermögliche, heißt es
in der Gegenäußerung. bob
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