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bob
Doppeltes Wahlrecht für Betroffene
Gesetzentwurf
Verteidigung. Beamten, Angestellten, Arbeitern und Soldaten, die
unter Beibehaltung ihres Dienst- oder Arbeitsverhältnisses zum
Bund in privaten Wirtschaftsunternehmen eingesetzt werden, soll es
erlaubt werden, ein doppeltes Wahlrecht auszuüben, um einen
Verlust an Beteiligungsrechten zu vermeiden. Dies gilt entsprechend
für das Wahlrecht zur Schwerbehindertenvertretung. Die
Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf (15/2944)
vorgelegt.
Das Verteidigungsministerium rechnet damit, dass in sieben
Kooperationsvorhaben mit der Privatwirtschaft rund 17.400 Menschen
eingesetzt würden. Es sei das erklärte Ziel der
Bundesregierung, neue Strukturen der Bundeswehr zu schaffen, ohne
dass dies zu sozialen Härten führe.
Es sei darauf zu achten, dass diese Umwandlung möglichst
ohne Rechtsverlust für die Betroffenen und nach
Möglichkeit mit ihrer Zustimmung realisiert werden könne.
Dazu gehöre auch, die gesetzlichen Beteiligungsrechte nicht
durch die Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen zu unterlaufen
oder zu schmälern. bob
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