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Industrie spricht sich gegen einen
Genehmigungsvorbehalt aus
Kauf von Rüstungsunternehmen
Wirtschaft und Arbeit. Der Bundesverband der Deutschen Industrie
(BDI) und die Rheinmetall AG sprechen sich gegen einen
Genehmigungsvorbehalt auch für den anteiligen Kauf von
Unternehmen der wehr- und verschlüsselungstechnischen
Industrie durch ausländische Käufer aus. Dies geht aus
den schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen
Aushörung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
hervor, der sich am 26. April mit einem Entwurf der Bundesregierung
zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der
Außenwirtschaftsverordnung (15/2537) befasste.
"Meldepflicht reicht aus"
Die Rheinmetall AG schreibt, eine generelle Genehmigungspflicht
für ausländischen Anteilserwerb an deutschen
Rüstungsunternehmen sei nicht geeignet, die Rolle Deutschlands
als aktiver Partner beim Aufbau der europäischen Sicherheits-
und Verteidigungspolitik zu fördern. Sie würde
unternehmensinterne Umstrukturierungen transnationaler Unternehmen
mit deutscher Beteiligung erschweren. So wären davon auch
deutsche Produktionsstandorte, die im Besitz ausländischer
Unternehmen sind, betroffen. Um die wehrtechnischen
Kernfähigkeiten Deutschlands zu sichern, sei eine solche
Genehmigungspflicht nicht erforderlich. Das Ziel der Regierung, die
Verfügungsgewalt über die Kernfähigkeiten der
deutschen Rüstungswirtschaft zu sichern, lasse sich durch das
weniger einschneidende Mittel der Einführung einer
Meldepflicht mit Versagungsmöglichkeit durch die
Bundesregierung ebenfalls erreichen. Auch würde eine generelle
Genehmigungspflicht das Interesse und Engagement von Investoren bei
deutschen Rüstungsfirmen reduzieren.
Der BDI weist darauf hin, dass die Wirtschaft im Vorfeld
Alternativvorschläge gemacht habe, die vom
Bundeswirtschaftsministerium abgelehnt worden seien. So wäre
es denkbar, heißt es in der Stellungnahme, im Sinne einer
Selbstverpflichtung die Bundesregierung vor Anteilsverkäufen
zu informieren. Zur Erfassung der von diesem freiwilligen
Meldeverfahren betroffenen Unternehmen könnte gemeinsam mit
der Wirtschaft eine Liste erarbeitet werden. Sollte die Regierung
in einem konkreten Fall Bedenken gegen eine gemeldete
ausländische Erwerbsabsicht haben, könnte sie
Gespräche mit dem betroffenen Unternehmen aufnehmen, um zu
einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen.
Auch Professor Hans-Michael Wolffgang (Universität
Münster) hält die Anordnung einer Genehmigungspflicht
für nicht erforderlich. Das Ziel der Sicherheitsvorsorge
könne durch eine Meldepflicht erreicht werden. Dagegen
begrüßt die IG Metall die geplante Gesetzesänderung.
Sie trüge dazu bei, die Kernkompetenzen der wehrtechnischen
Unternehmen zu sichern und gäbe der Regierung ein Instrument
in die Hand, um die Sicherheitsvorsorge für die
Bevölkerung zu gewährleisten. Vergleichbare Staaten
hätten seit langem solche gesetzlichen Regelungen getroffen.
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