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Bundestag gegen kürzere Sperrzeiten
Außengastronomie
Tourismus. Abgelehnt hat der Bundestag am 29. April einen Antrag
der FDP-Fraktion (15/674), die Sperrzeiten für die
Außengastronomie verbraucherfreundlich zu gestalten. Er folgte
dabei einer Empfehlung des Ausschusses für Tourismus
(15/1287).
Die FDP war dafür eingetreten, die "Nachtzeit" im Sinne des
Immissionsschutzrechts während des Zeit-raums der
jährlichen Sommerzeit erst um 23 Uhr statt bereits um 22 Uhr
beginnen zu lassen. Für Betriebe der Außengastronomie
sollte die Sperrzeit im Sommer sogar erst um 24 Uhr beginnen. Die
Liberalen hatten dies damit begründet, dass sich das
Konsumentenverhalten in den letzten Jahren verändert habe.
Besuche in Gaststätten würden in die späten
Abendstunden verlegt. Biergärten und Straßencafés
trügen zu einer florierenden Gaststättenkultur bei.
Koalition: Nachtruhe nicht verkürzen
Neben den Liberalen stimmte auch die CDU/CSU für den
Antrag. Im Tourismusausschuss hatte die Koalition argumentiert, der
Antrag blende das hohe Ruhebedürfnis der Anwohner völlig
aus. Für die Anwohner, vor allem jene, deren Arbeitstag schon
in den frühen Morgenstunden beginne, könne dies eine
nicht hinnehmbare Verkürzung der Nachtruhe mit
möglicherweise gesundheitsschädlichen Folgen bedeuten.
Außerdem seien die Kommunen am besten in der Lage,
sachgerechte Lösungen zu treffen. In vielen großen
Städten sei schon eine Lockerung der Sperrzeiten zu
verzeichnen. vom
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