sas
Viehtransporte einschränken
Tierseuchengesetz
Verbraucherschutz. Die Bundesregierung will das
Tierseuchengesetz ändern und hat dazu einen Gesetzentwurf
(15/2943) vorgelegt, den der Bundestag am 29. April zur Beratung an
den Verbraucherschutzausschuss überwiesen hat. Zur
Begründung heißt es, gerade bei hoch ansteckenden
Tierseuchen biete das bestehende Tierseuchengesetz keine
ausreichende Grundlage für weitere Ermächtigungen.
So hält es die Regierung für notwendig, bei der
Bekämpfung von Tierseuchen Viehtransporte unter bestimmten
Voraussetzungen bundesweit einzuschränken. Zudem müsse
der außerlandwirtschaftliche Personen- und Fahrzeugverkehr in
Vieh haltenden Betrieben sowie in Verdachtssperrbezirken,
Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten reglementiert werden. Auch
bestehe Bedarf, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen an den
Außengrenzen der Bundesrepublik Deutschland an Flug- und
Schiffshäfen sowie bei bestimmten Fahrzeugen anordnen zu
können.
Schutz lebender Tiere
Ferner gewinne zunehmend auch der Schutz lebender Tiere bei der
Bekämpfung von auf den Menschen übertragbaren
Tierkrankheiten an Bedeutung. In der geltenden Fassung sei das
Tierseuchengesetz zu stark auf den Schutz der Tierbestände und
die Bekämpfung von Tierseuchen ausgerichtet. Zugleich will die
Bundesregierung das Rinderregistrierungsdurchführungsgesetz
ändern, um den Tierseuchenkassen nicht nur die Nutzung der
Daten der Rinderbank zur Beitragserhebung, sondern auch zur
Abwicklung der Entschädigungen zu ermöglichen.
So sollen künftig für Ziegen und Gehegewild
Beiträge zur Tierseuchenkasse erhoben werden. Zusätzliche
Kosten können nach Einschätzung der Regierung auch den
Ländern entstehen, da künftig beim Auftreten einer Seuche
für Gehegewild ebenfalls Entschädigungen vorgesehen sind.
sas
Zurück zur
Übersicht
|