sas
Umweltbezogene Anforderungen in die
Bauleitplanung integrieren
Änderung des Baugesetzbuches einstimmig
beschlossen
Verkehr und Bauwesen. Mit den Stimmen aller Fraktionen passierte
am 30. April ein von der Bundesregierung eingebrachter
Gesetzentwurf zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EG-Richtlinien
(15/2250) in der vom Ausschuss veränderten Fassung das
Parlament. Entsprechende Gesetzentwürfe der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP zur Änderung des Baugesetzbuchs (15/360 und
15/513) sowie ein Antrag der FDP (15/2346) wurden im Ausschuss
für erledigt erklärt.
Das neue Gesetz soll sich am Leitbild der nachhaltigen
Stadtentwicklung orientieren und umweltbezogene Anforderungen des
Gemeinschaftsrechts bei der Bauleitplanung integrieren sowie
planungsrechtliche Verfahrensschritte auf hohem Umweltschutzniveau
vereinheitlichen. Darüber hinaus sollen die Gemeinden
rechtliche Grundlagen erhalten, auf deren Basis sie
Stadtumbaumaßnahmen einleiten können. Weiter heißt
es in der Beschlussempfehlung des Ausschusses (15/2996)
könnten die Kommunen Maßnahmen im Sinne der "Soziale
Stadt" ergreifen.
Der Bundesregierung zufolge werden durch das Gesetz Anlagen zur
Erzeugung von Biomasse privilegiert. Auch die private Nutzung, etwa
auf ländlichen Höfen, sei damit nicht ausgeschlossen.
Erfreut zeigten sich die Fraktionen darüber, dass eine
positive Grundstimmung und der Wille zur Einigung und
Kompromissbereitschaft das Klima der Ausschussberatungen bestimmt
habe. So äußerten sich Vertreter von SPD und Union
gleichermaßen zuversichtlich, dass auch der Bundesrat
zustimmen werde.
Verknüpft habe man die Beratungen mit dem Ziel, bei der
Umsetzung der EG-Richtlinie in nationales Recht über die
europarechtlichen Anforderungen nicht hinauszugehen, so die
Fraktionen von SPD und CSU/CSU bei der abschließenden
Ausschussberatung. Laut SPD bringt das Gesetz deutlich verbesserte
Planungsinstrumente für die 14.000 Kommunen hierzulande. Die
Union hob hervor, man habe investorenhemmende Vorkehrungen beim
Planungsverfahren und Bürokratie abbauen und das kommunale
Element stärken wollen. Aus Sicht der FDP ist bei den
Einigungs- und Belastungsflächen ein "anständiger"
Kompromiss zustande gekommen.
Nachgegeben haben Bündnis90/Die Grünen nach den Worten
ihrer Vertreterin beim Teilflächennutzungsplan, bei der
Außenbereichssatzung sowie bei der Rückstellung von
Bauanträgen für Windeinergieanlagen. Sie räumte ein,
dass die Ergebnisse der Ausschussverhandlungen in ihrer Partei
strittig gewesen seien. Dennoch glaube sie, das Resultat nun "mit
gutem Gewissen" an die Länderkammer weitergeben zu
können. sas
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