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Sachverständige lehnen eine Neugründung
weitgehend ab
Anhörung Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben
Haushalt. Die Gründung einer Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BImA), wie von der Bundesregierung in einem
Gesetzentwurf (15/2720) vorgesehen, wird von Sachverständigen
überwiegend abgelehnt. Dies wurde bei einer Anhörung des
Haushaltsausschusses am 28. April deutlich.
Mit der BImA, so die Regierung, sollen für den Bereich der
Bundesvermögensverwaltung neue Rahmenbedingungen für ein
wertorientiertes, wirtschaftliches und ganzheitliches
Immobilienmanagment geschaffen werden, um eine Effizienzsteigerung
zu erreichen. Dazu werde eine neue Organisationsform benötigt,
die sich durch flache Hierarchien auszeichne und schnelle
Entscheidungswege ermögliche.
Nach Ansicht der Experten ist eine Steigerung der Effizienz im
Bereich der Bundesvermögensverwaltung durchaus anzustreben,
der vorliegende Gesetzentwurf sei jedoch nicht zielführend.
Norbert Hauser, Vizepräsident des Bundesrechnungshofs,
begrüßte grundsätzlich die Bemühungen,
Schwachstellen bei der Bundesvermögensverwaltung zu
beseitigen. Zweifel bestünden jedoch hinsichtlich der
Wirtschaftlichkeit der Gründung, da die Anstalt ihre Sach- und
Finanzausstattung vom Bund erhalte, ohne dass für sie ein
Anreiz zu besserer Aufgabenerfüllung im Vergleich zu der
bisherigen Aufgabenorganisation erkennbar sei. Eine klare
Zielstellung sei in dem Entwurf ebenfalls nicht zu erkennen. Wolle
man nur einen schnellen Abverkauf der Bundesimmobilien
gewährleisten, so Hauser, bräuchte man keine neue
Anstalt. Auch Markus Beyersdorff von der Universität Leipzig
bemängelte die fehlende "generelle Zielsetzung". Statt
wichtige Ziele zuzuweisen, würden lediglich die Aufgaben der
Bundesvermögensverwaltung komplett auf die BImA
übertragen. Für Wolfgang Brunner von der
Dienstleistungsgewerkschaft ver.di ist eine Verwaltungsoptimierung
die bessere Alternative zu einer Neugründung, mit der
lediglich die Rechtsform geändert würde. Der
Verwaltungsaufbau der geplanten BImA lasse weder abgeflachte
Hierarchien, noch eine Vereinfachung von Verwaltungsabläufen
erkennen. Strukturell sei daher kein Effezienzgewinn zu erwarten.
Abgesehen davon gebe es auch kein Personalkonzept.
Als "verfassungskonform" schätzte Professor Ulrich
Häde von der Europa-Universität Frankfurt/Oder die
Vorlage ein. Dem Bund stehe die Gesetzgebungskompetenz für das
Gesetz zu. Es enthalte keine zustimmungspflichtigen Vorschriften
und bedürfe daher auch nicht der Zustimmung des Bundesrates.
Auch die Verlagerung von Kompetenzen vom Parlament zum
Bundesfinanzministerium schätzte er als "verfassungsrechtlich
unbedenklich" ein. hau
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