sas
Defizite in der Verkehrserziehung häufig
Ursache für Kinder-Unfälle
Antwort auf Große Anfrage
Verkehr und Bauwesen. Defizite in der Verkehrserziehung von
Kindern zählen zu den häufigsten Ursachen für
Unfälle mit ihnen im Straßenverkehr. Die Bundesregierung
betont in ihrer Antwort (15/2942) auf eine Große Anfrage der
CDU/CSU-Fraktion (15/1828), dass nach ihrer Einschätzung
Unfälle vor allem dadurch entstehen, dass Kinder über
mangelnde Kenntnisse der grundlegenden Verkehrsregeln
verfügten, sich etwa beim Überschreiten der Fahrbahn
falsch verhielten. Den Jüngsten in der Gesellschaft falle es
oft schwer, sich auf den Verkehr zu konzentrieren.
Entscheidend für die Beurteilung eines Unfallrisikos seien
bei Kindern entwicklungsbedingte Faktoren, wie etwa die
körperliche Reifung beim Sehen, Hören und Bewegen sowie
die Entwicklung bei Gefahrenwahrnehmung. Das
Bundesverkehrsministerium habe dem in ihrem "Programm für mehr
Sicherheit im Straßenverkehr" Rechnung getragen mit einem
Schwerpunkt auf "Schulverkehrserziehung". Die Unfallrisiken seien
für Kinder immer dann gegeben, wenn sie spielen oder ohne
Begleitung eines Erwachsenen unterwegs seien. Als weitere Ursachen
für Unfälle mit Kindern im Straßenverkehr nennt die
Bundesregierung Mängel in der Straßenraumgestaltung sowie
ein nicht so umsichtiges Verhalten erwachsener
Verkehrsteilnehmer.
Im Jahr 2002 sollen dem Statistischen Bundesamt zufolge 216
Kinder unter 15 Jahren im Straßenverkehr getötet worden
sein, davon seien 104 in einem Pkw mitgefahren, 63 seien als
Fußgänger und 42 als Fahrradfahrer ums Leben gekommen.
Schwer verletzt worden seien 7.533 Kinder. Bei den im Pkw
getöteten Kindern stellt die Bundesregierung einen
Rückgang von 50 Prozent fest.
Ihren Angaben zufolge ist die Zahl der in den letzten zehn
Jahren im Straßenverkehr verunglückten Kinder insgesamt
um 54 Prozent zurückgegangen. Zur Vermeidung von Unfällen
mit schweren Kraftfahrzeugen sollen neue Lkw mit über 7,5
Tonnen künftig mit sechs Spiegeln ausgerüstet werden.
Eine entsprechende EG-Richtlinie ist am 29. Januar 2004 in Kraft
getreten und muss von allen EU-Mitgliedsstaaten bis zum 26. Januar
2005 übernommen werden. sas
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