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Experten uneinig über Einführung einer
Sondersteuer auf Alkopops
Anhörung im Ausschuss
Finanzen. Unterschiedlich bewerten Experten die Absicht der
Bundesregierung, eine Sondersteuer auf alkoholische
Süßgetränke, so genannte Alkopops, einzuführen.
Dies wurde anlässlich einer öffentlichen Anhörung
des Finanzausschusses am 28. April deutlich. Der Gesetzentwurf der
Regierung zur Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor
Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums (15/2587) sieht vor,
Alkopops durch zusätzliche Besteuerung so zu verteuern, dass
sie von jungen Menschen nicht mehr gekauft würden. Dies
unterstütze das schon vorhandene Abgabeverbot von Alkopops an
Kinder und Jugendliche. Ebenfalls diskutiert wurden Anträge
der CDU/CSU-Fraktion (15/2646) sowie der FDP-Fraktion (15/2619),
die durch eine bessere Alkoholprävention den Missbrauch von
Alkopops verhindern sollen.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
hält eine Sondersteuer auf Alkopops für "besonders
geeignet", um zusammen mit einer verstärkten Aufklärung
und Prävention den Alkoholmissbrauch bei Kindern und
Jugendlichen zu bekämpfen. Auch die Deutsche Hauptstelle
für Suchtfragen sprach sich für die Steuer aus. Alkopops
würden extra für junge Menschen kreiert, um durch den
süßlichen Geschmack, die eigentlich vorhandene Abneigung
gegen Alkohol zu überwinden. Seit Markteinführung der
Alkopops sei es zu einem drastischen Anstieg des Alkoholkonsums bei
Jugendlichen gekommen.
Laut Professor Wolfgang Settertobullte von der Universität
Bielefeld konsumierten bei den unter 15-Jährigen 25 Prozent
der Mädchen und 37 Prozent der Jungen regelmäßig
Alkohol. Dabei spielen alkoholische Mixgetränke eine
erhebliche Rolle. Für den Hauptverband des Deutschen
Einzelhandels ist die Steuer ein falsches Instrument. Auch der Bund
der Steuerzahler sieht darin den falschen Weg. Die Steuer
führe lediglich zu Substitutionseffekten. Jugendliche
würden dann auf andere, billigere Alkoholvarianten ausweichen.
Eine Sondersteuer, ausschließlich auf Produkte, die auf
Branntweinbasis hergestellt werden, ist aus Sicht des Verbandes der
Klein- und Obstbrenner wie auch der Bacardi GmbH nicht
zielführend. hau
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