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Keine Flexibilisierung des Arbeitsmarktes
Gegenäußerung zum Bundesrat
Finanzen. Die Bundesregierung hat Forderungen des Bundesrates
zur "umfassenden Flexibilisierung des Arbeitsmarktes" vor allem
beim Kündigungsschutz sowie im Tarifvertrags- und
Betriebsverfassungsrecht abgelehnt. Dies geht aus ihrer
Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum
Gesetzentwurf zur intensiveren Bekämpfung der Schwarzarbeit
und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung hervor. Die
Bundesregierung hat den Gesetzentwurf (15/2948) eingebracht. Ein
wortgleicher Entwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen
(15/2573) ist bereits in der parlamentarischen Beratung.
Der Bundesrat hatte die Vorlage in seiner Stellungnahme für
nicht geeignet gehalten, um Schwarzarbeit und illegale
Beschäftigung in nennenswertem Umfang zu reduzieren.
Deutschland brauche eine niedrigere Steuer- und Abgabenbelastung
sowie den Auf- und Ausbau eines legalen Niedriglohnsektors.
Stärkere Kontrollen und Sanktionen könnten keinen Erfolg
haben, solange die tatsächlichen Ursachen der Schwarzarbeit
bestehen bleiben.
Die Länderkammer empfiehlt eine nachhaltige Senkung der
Lohnnebenkosten unter 40 Prozent durch Strukturreformen in den
sozialen Sicherungssystemen, ein einfaches und transparentes
Steuersystem mit niedrigen Steuersätzen und einer breiten
Bemessungsgrundlage, eine umfassende Flexibilisierung des
Arbeitsmarktes durch weitere Lockerungen bei befristeten
Arbeitsverhältnissen, bei der Zeitarbeit und beim
Kündigungsschutz sowie im Tarif- und Betriebsverfassungsrecht.
Zudem wird eine Beschäftigungsoffensive verlangt, um legale
Arbeit im so genannten Niedriglohnsektor zu schaffen. Der Bundesrat
will es auch nicht hinnehmen, dass Zuständigkeiten des Zolls
im Zusammenhang mit geringfügigen Beschäftigungen in
Privathaushalten auf die Behörden abgeschoben werden, die nach
Landesrecht für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im
Handwerks- und Gewerberecht zuständig sind.
Die Regierung verweist auf ihre eigenen Reformen. So sei bei der
Besteuerung der Einkommen der Eingangssatz um ein Drittel und der
Spitzensatz um ein Fünftel gesenkt worden. Der Grundfreibetrag
sei deutlich erhöht worden. Die Zollverwaltung solle nur so
lange tätig werden, bis feststeht, ob der zuständigen
Landesfinanzbehörde ein Sachverhalt mitgeteilt werden muss.
Die Regelung führe nicht zur Verdoppelung von Kompetenzen, zu
Reibungsverlusten und Doppelarbeit, sondern verbessere und
erleichtere den Vollzug der Steuergesetze.
Änderungsvorschläge des Bundesrates lehnt die
Bundesregierung darüber hinaus überwiegend ab. vom
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