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Hartmut Hausmann
EU-Parlament gibt Abkommen über
Fluggastdaten nicht frei
Europäischer Gerichtshof soll Stellung
nehmen
In der umstrittenen Frage einer
Übermittlung von Fluggastdaten an die Sicherheitsbehörden
der USA hat es das Europäische Parlament abgelehnt, sich mit
dem von der EU-Kommission und den USA ausgehandelten Abkommen zu
befassen, bevor der Europäische Gerichtshof eine Prüfung
vorgenommen hat. Mit 343 gegen 301 Stimmen bei 18 Enthaltungen
stimmten die Abgeordneten dagegen, dass über einen
entsprechenden Dringlichkeitsantrag des EU-Ministerrats zur
erneuten Befassung mit dem Abkommen beraten wird.
Unterstützt wurde der Antrag nur von der
christdemokratischen EVP-Fraktion. Alle anderen politischen Gruppen
waren dagegen. Zusätzlichen Zündstoff bot die Weigerung
des EU-Ministerrats, dem Parlament den genauen Wortlaut des
Vertrags zu übermitteln.
Das Parlament hat bei derartigen
Verträgen zwar kein Mitentscheidungsrecht, muss aber eine
Stellungnahme abgeben. In der Aprilsitzung hatten die Abgeordneten
diesen Schritt verweigert, indem sie das Dossier in den Ausschuss
zurückverwiesen, aber gleichzeitig beschlossen, den
Europäischen Gerichtshof anzurufen. Der soll den Vertrag auf
Zulässigkeit unter dem Gesichtspunkt der europäischen
Datenschutzgesetzgebung prüfen. Damit war das Verfahren bis
nach der Europawahl und bis in den September blockiert. Weil die
europäischen Fluggesellschaften ohne eine Regelung erhebliche
Probleme für in die USA einreisende Passagiere
befürchten, wurde der Ministerrat noch einmal, wenn auch
vergeblich, aktiv.
Die amerikanische Administration verlangt im
Zuge der Terrorismusbekämpfung, dass ihr solche Daten von den
Fluggesellschaften bei Tranatlantikflügen schon vorab
übermittelt werden. Der Schutz dieser personenbezogenen Daten
ist in den USA aber nicht gewährleistet, hatte das Parlament
schon im März festgestellt.
Grundlage ist das von den Vereinigten Staaten
nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001
verabschiedete Gesetz, das von den Amerika anfliegenden
Fluggesellschaften fordert, den Zoll- und
Einwanderungsbehörden der USA vorab die Fluggastdaten zu
übermitteln. Da mehrere EU-Staaten mit diesem einseitigen
Schritt nicht einverstanden waren, wird vom EU-Ministerrat ein
gleichwertiger Schritt, aber kompatibel mit den
EU-Datenschutzanforderungen, gegenüber den USA
erwogen.
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