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Regierung behält sich Genehmigung vor
Kauf von Rüstungsfirmen durch
Ausländer
Wirtschaft und Arbeit. Der Bundestag hat sich am
6. Mai mit der Mehrheit von SPD und Bündnisgrünen
dafür ausgesprochen, den Kauf von Rüstungsunternehmen und
Unternehmen zur Verschlüsselung sensitiver Informationen
(Kryptowirtschaft) sowie Anteilen davon durch ausländische
Erwerber unter einen Genehmigungsvorbehalt zu stellen. Einen
entsprechenden Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des
Außenwirtschaftsgesetzes und der
Außenwirtschaftsverordnung (15/2537) nahm das Plenum auf
Empfehlung des Wirtschaftsausschusses vom Vortag (15/3076) in
unveränderter Fassung an. CDU/CSU und Liberale lehnten die
Regierungsinitiative ab.
Der Genehmigungsvorbehalt soll greifen, wenn
der gebietsfremde Käufer nach dem Erwerb mindestens 25 Prozent
der Anteile am Unternehmen halten würde. Damit soll
sichergestellt werden, dass der Staat seiner Verpflichtung zur
Sicherheitsvorsorge nachkommen und ein Verkauf im Einzelfall - nach
dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - untersagt werden
kann.
Die Bundesregierung hatte im
Wirtschaftsausschuss klargestellt, dass es nicht darum gehe, den
Verkauf von Unternehmen oder Gesellschaftsanteilen zu verhindern,
sondern darum, einen Mechanismus zu haben, im Bedarfsfall die
"gelbe oder gelb-rote Karte" ziehen zu können.
Ausländische Erwerber müssten darauf aufmerksam gemacht
werden, dass die Sicherheits-, Technologie- und
Arbeitsplatzinteressen der Bundesrepublik zu beachten
sind.
Börsennotierte Unternehmen werden durch
dieses Gesetz "in keiner Weise" in zusätzliche Turbulenzen
hineingeraten, so die Aussage der Bundesregierung. Es sei nicht nur
an die Interessenlage der Großen dieser Branche zu denken,
sondern auch an die kleinen und mittelständischen Unternehmen,
die Hochtechnologie lieferten und von der Sorge belastet
würden, "über Nacht" vom Markt weggekauft zu werden. Der
Ausschuss hatte eine Protokollnotiz in den Bericht an das
Bundestagsplenum aufgenommen, dass bei einer möglichen
Ausweitung der Genehmigungspflicht auf Unternehmen, die andere
Rüstungsgüter als Kriegswaffen herstellen oder
entwickeln, deren Bedeutung für die nationalen
Sicherheitsinteressen, deren technologisches Niveau sowie deren
Anteil an der Gesamtproduktion der betroffenen Unternehmen
berücksichtigt werden sollen.
Union: Mehr Schaden als Nutzen
Die Unionsfraktion hatte vor allem auf das
Ergebnis einer öffentlichen Anhörung in der
vorvergangenen Woche verwiesen, bei der sich die
Sachverständigen eindeutig gegen einen Genehmigungsvorbehalt
ausgesprochen und ihn als "unverhältnismäßig"
betrachtet hätten. Wenn die Regierung dennoch am
Genehmigungsvorbehalt festhalte, werde sie mehr Schaden als Nutzen
anrichten. Darüber hinaus monierte die Union, dass sowohl
militärisch als auch zivil verwendbare Güter (Dual-use)
nicht eindeutig geregelt seien. Dem hatte die Regierung
entgegengehalten, es gehe bei diesem Gesetz nicht um die so
genannten Dual-use-Güter, sondern um Kriegswaffen und
Rüstungsgüter, die in der Ausfuhrliste eindeutig von den
Dual-use-Gütern abgegrenzt seien. Die SPD hatte betont, die
Wirtschaft brauche präzise Abgrenzungen, und diese seien durch
die Liste gegeben. vom
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