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bob
FDP fordert das Votum der Bürger
Europäische Verfassung
Recht. Die FDP will einen Volksentscheid über eine
europäische Verfassung herbeiführen und hat dazu einen
entsprechenden Gesetzentwurf (15/2998) vorgelegt, mit dem auch das
Grundgesetz geändert werden soll. Darin soll es einen neuen
"Absatz 1a" geben, nach dem ein Volksentscheid dann gültig
ist, wenn mindestens ein Viertel der Wahlberechtigten seine Stimme
abgibt. Die Regelung durch ein Bundesgesetz bedürfe der
Zustimmung des Bundesrates. Die FDP betont, der aktuelle Vorschlag
zur EU-Verfassung sei ein bedeutender Reformschritt und stelle
entscheidende Weichen für die Zukunft. Zusätzlich zur
Ratifikation durch die EU-Mitgliedstaaten müsse den
Bürgern bei einer so grundlegenden Entwicklung die
Möglichkeit gegeben werden, sich durch Volksentscheid zum
EU-Verfassungsentwurf zu bekennen. Wenn die künftige EU nicht
nur eine Union der Staaten, sondern auch der Bürger sein
wolle, wäre ein Verfassungstext ohne ausdrückliche
Zustimmung der Bürger nicht ausreichend legitimiert,
heißt es in der Begründung. bob
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