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mik
Künftig alle Bauvorhaben öffentlich
ausschreiben
Deutsche Bahn AG
Haushalt. Die Deutsche Bahn AG (DB AG) soll künftig bei den
Ausschreibungen von Bauvorhaben, die mit Bundesmitteln
gefördert werden, die Vorschriften der öffentlichen
Auftragsvergabe für Bauten (VOB/A, Abschnitt 3) anwenden. Den
entsprechenden Koalitionsantrag hat der Haushaltsausschuss am 5.
Mai mit den Stimmen der Abgeordneten von SPD und Bündnis
90/Die Grünen sowie der CDU/CSU-Fraktion beschlossen. Die FDP
stimmte dagegen.
Grundlage der Entscheidung war ein Bericht des
Bundesrechnungshofes (BRH). Danach herrscht bislang Einigkeit
darüber, dass die DB AG öffentliche Auftraggeberin ist
und deshalb den Vergaberichtlinien unterliegt. Umstritten sei
allerdings, ob die DB AG als privatrechtlich organisierte
Sektorenauftraggeberin einzuordnen ist und ihr demnach alle
Vergabeverfahren zur Verfügung stehen (insbesondere auch das
Verhandlungsverfahren) oder ob die DB AG als staatlich beherrschte,
öffentliche Aufgaben erfüllende Einrichtung gilt und
damit verpflichtet ist, jeweils die Abschnitte 3 der VOB/A
beziehungsweise VOL/A anzuwenden, die unter anderem ein
Nachverhandlungsverbot enthalten. Die zwischen Bund und den
Infrastrukturunternehmen der Deutschen Bahn AG getroffenen
Vereinbarungen hätten in dieser Frage keine eindeutige
Regelung, schreibt der BRH weiter. Nach seiner Meinung bedarf die
umstrittene Frage zur vergaberechtlichen Einordnung der
Infrastrukturunternehmen der DB AG letztlich der richterlichen
Klärung.
Die Sprecher der Koalition und der Union erinnerten daran, dass
die DB AG zwar auch Eigenmittel habe, der größte Teil
bestehe bei der Vergabe von Bauaufträgen aber aus Mitteln des
Bundes. Deshalb müsse auch öffentlich ausgeschrieben
werden. Dagegen muss für die FDP die Bahn ausschließlich
"unternehmerisch" geführt werden. Deshalb sollten die
öffentlichen Vergabeverfahren nicht angewendet werden.
Die Vertreterin des Verkehrsministeriums erklärte, die Bahn
sei keine GmbH, bei der der Geschäftsführer Weisungen
entgegen nehmen müsse, sondern eine Aktiengesellschaft, die
dem Aktienrecht unterliege. Bei der Vergabe gebe es einen
Meinungsstreit, der höchstrichterlich geklärt werden
müsse. Demgegenüber äußerten die Abgeordneten
die Auffassung, dass der Beschluss des Haushaltsausschusses
umgesetzt werden müsse und das Ministerium nicht abwarten
dürfe, bis ein Gericht entschieden habe. mik
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