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Die Umsatzsteuer reformieren
FDP-Initiative
Finanzen. Eine Reform der Umsatzbesteuerung durch Umstellung von
der so genannten Soll- auf die Ist-Besteuerung verlangt die
FDP-Fraktion in einem Antrag (15/2977). Das Umsatzsteuerrecht
verpflichtet die Unternehmer, die Steuer für ausgeführte
Umsätze an das Finanzamt zu zahlen, ohne dass sie das Geld von
ihren Kunden erhalten haben. Die Umsatzsteuer müsse in dem
Monat gezahlt werden, in dem die Leistung erbracht wurde,
während der Unternehmer sie vom Schuldner frühestens mit
der Rechnungsstellung verlangen kann. Bei großen Bauvorhaben
lägen beide Zeitpunkte oft viele Monate auseinander. Das
System der Soll-Versteuerung sei betrugsanfällig.
Die Fraktion schlägt daher eine Ist-Versteuerung vor. Der
Vorsteueranspruch des Staates soll erst dann entstehen, wenn die
Rechnung bezahlt wurde. Dies wäre eine Erleichterung für
viele Unternehmen, die heute über schlechte Zahlungsmoral auch
der öffentlichen Hand klagten. Die Regierung wird
aufgefordert, auf EU-Ebene Schritte einzuleiten, damit eine
Änderung des Umsatzsteuergesetzes mit dem EU-Recht vereinbar
ist. Bereits zum 1. Januar 2005 soll die EU-Versteuerung sowohl auf
der Seite des Leistungseingangs als auch auf der des
Leistungsausgangs für Unternehmen mit einem Umsatz von weniger
als 2,5 Millionen Euro gelten.
Die bisher "erfolglosen Maßnahmen zur Bekämpfung des
Umsatzsteuerbetruges" wie die Haftung des Käufers für vom
Verkäufer schuldhaft nicht abgeführte Umsatzsteuer, die
Sicherheitsleistung für neugegründete Unternehmen als
Voraussetzung für den Vorsteuerabzug und die Verlagerung der
Steuerschuld auf den Leistungsempfänger seien aufzuheben,
fordern die Liberalen weiter. vom
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