sas
Fahrzeuge der Schausteller künftig nur noch
einmal jährlich prüfen
Anregung aus der Opposition
Verkehr und Bauwesen. Schaustellerfahrzeuge sollen sich nach dem
Willen der CDU/CSU-Fraktion nur einer jährlichen Prüfung
unterzogen werden. In ihrem Antrag (15/3490) verlangen die
Unionsabgeordneten eine Zusammenlegung von Hauptuntersuchung und
Sicherheitsüberprüfungen zu einer jährlichen
Prüfung für die Fahrzeuge des Schaustellergewerbes und
eine Prüfung für den landwirtschaftlichen Zweig im
gleichen Sinne.
Bislang müssten Arbeitsmaschinen und Hänger mit einer
hohen zulässigen Gesamtmasse alle zwölf Monate zur
Hauptuntersuchung und nach zwei Jahren alle sechs Monate zur
Sicherheitsüberprüfung. Aufgrund der hohen Laufleistung
dieser Fahrzeuge diene dies der Verkehrssicherheit. Für das
Schaustellergewerbe gelte allerdings, dass die Fahrzeuge nicht
ganzjährig im Einsatz seien, sondern insbesondere im
Winterhalbjahr drei bis vier Monate im Winterquartier
verblieben.
Zwar könnten die Sicherheitsüberprüfungen
für die Schausteller auch um einen Monat vorgezogen
beziehungsweise um drei Monate verlängert werden, heißt
es in dem Antrag weiter. Dies sei jedoch nicht ausreichend, da
vielfach die Sicherheit vor dem Einrücken in das
Winterquartier überprüft werde und anschließend
sofort zum Saisonauftakt im Frühjahr wieder fällig
sei.
Die Abgeordneten bewerten dies als eine Überreglementierung
und fordern deshalb, die Hauptuntersuchung und
Sicherheitsüberprüfung alle zwölf Monate
zusammenzulegen, möglichst vor dem Saisonauftakt im
Frühjahr. sas
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