|
|
sas
Länder wollen Gelegenheitsverkehr einfacher
und schneller genehmigen
Omnibusunternehmen
Verkehr und Bauwesen. Nur Omnibusunternehmer mit Sitz oder
Niederlassung im Inland sollen künftig die Genehmigung
erhalten, Verkehrsdienstleistungen zu erbringen oder diese bei
inländischen Unternehmen in Auftrag zu geben. Der Bundesrat
hat dazu einen Entwurf zur Änderung des
Personenbeförderungsgesetzes (15/3424) eingebracht.
Das Ziel des Vorhabens beschreibt die Länderkammer damit,
dass Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr mit
Kraftomnibussen einfacher und schneller erteilt werden sollen. Als
Gelegenheitsverkehr gelten demnach Ausflugsfahrten,
Ferienziel-Reisen oder der Verkehr mit Mietomnibussen.
Außerdem soll für den grenzüberschreitenden
Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen innerhalb der
Europäischen Union eine so genannte Gemeinschaftslizenz
eingeführt werden, so der Bundesrat. Es werde auf diese Weise
ermöglicht, die Gemeinschaftslizenz auf Fahrten im
innerdeutschen Gelegenheitsverkehr zu nutzen und damit
innerstaatlich und europäisch nur eine einheitliche
Genehmigungsurkunde zu nutzen. Mit Kostensenkungen rechnet der
Bundesrat für die Unternehmen des gewerblichen
Straßenpersonenverkehrs, die Gelegenheitsverkehr mit
Kraftomnibussen betreiben.
Die Bundesregierung unterstützt in ihrer
Gegenäußerung die Zielsetzung des Gesetzesvorhabens der
Länderkammer und die dazu erforderlichen Änderungen des
Personenbeförderungsgesetzes. Wie sie in ihrer Stellungnahme
weiter erklärt, behält sie sich jedoch eine
Überarbeitung des Entwurfs in rechtlicher und
rechtssystematischer Hinsicht vor. Aus ihrer Sicht gilt es
insbesondere auf angemessene Umsetzungsfristen für die Teile
des Gesetzentwurfs zu achten, die das Genehmigungsverfahren
für den Gelegenheitsverkehr betreffen. sas
Zurück zur
Übersicht
|