bob
Bundeskompetenzen "dringend" stärken
Empfehlung des
Sachverständigenrates
Umwelt. Der Sachverständigenrat für
Umweltfragen hat in seinem als Unterrichtung (15/3600) vorgelegten
Gutachten "Umweltpolitische Handlungsfähigkeit sichern"
gefordert, "dringend" eine Stärkung der
Gesetzgebungskompetenzen des Bundes für Gewässerschutz,
Naturschutz und Landschaftspflege vorzunehmen. Die
Sachverständigen beklagen in diesem Zusammenhang ineffektive
föderale Strukturen. Die Verwirklichung wichtiger
umweltpolitischer Projekte werde in Deutschland "in hohem
Maße" gefährdet.
Der Bund müsse in die Lage versetzt
werden, die Durchsetzung europarechtlicher Vorgaben in Deutschland
zügig gewährleisten zu können. Dazu schlägt der
Sachverständigenrat unter anderem vor, eine konkurrierende
Gesetzgebungskompetenz in den genannten Bereichen einzuführen.
Ferner sei eine Bundesauftragsverwaltung für Teile dieses
Regelungsbereiches zu prüfen.
Der Umweltrat sei bei den Analysen der
Sachprobleme vielfach auf umfängliche Vollzugsdefizite
gestoßen, die durch detaillierte gesetzliche Vorgaben seitens
des Bundes vermieden werden könnten und sollten. Der Umweltrat
rate der Bundesregierung daher, sich nachdrücklich den in der
aktuellen Diskussion erkennbaren Tendenzen zu widersetzen, dem
"vagen und abstrakten" Ziel einer Stärkung der
Eigenstaatlichkeit der Länder die umweltpolitische
Handlungsfähigkeit Deutschlands zu opfern.
Der Umweltrat ist zudem der Auffassung, nach
Prüfung vorhandener Studien sei eine anspruchsvolle
Klimaschutzstrategie nicht nur technisch machbar, sondern auch
wirtschaftlich vertretbar. Er sieht in einer solchen Strategie auch
wesentliche Chancen für die Position Deutschlands und der
Europäischen Union (EU) im globalen Innovationswettbewerb um
zukunftsgerechte Energietechniken.
Zu den erneuerbaren Energien führt der
Umweltrat aus, langfristig verspreche dieser Wechsel die
größten Kohlendioxidreduktionen. Er begrüßt
daher die im Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur
Neuregelung des Rechts der erneuerbaren Energien im Strombereich
verankerten Zielvorgaben für 2010 und 2020 (12,5
beziehungsweise 20 Prozent der Stromversorgung) ebenso wie die in
der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie vorgeschlagene Zielvorgabe
für 2050 (50 Prozent des Energieverbrauchs).
Zur Fortentwicklung der ökologischen
Steuerreform führt der Umweltrat unter anderem aus, er
empfehle eine "maßvolle, aber kontinuierliche" weitere
Erhöhung der Ökosteuer, ohne die hinreichende
Verbesserungen insbesondere im Verkehrsbereich nicht vorstellbar
seien. Die Bemessungsgrundlage der Ökosteuer sei mittelfristig
auf die Kohlendioxidintensität der Energieträger
umzustellen und dabei insbesondere der Energieträger Kohle
nicht weiter zu privilegieren.
Zur Agrarpolitik schreibt der Umweltrat unter
anderem, sie habe es in der Vergangenheit nicht vermocht, eine
umweltschonende Landwirtschaft auf der gesamten Fläche
einzuführen. Zu begrüßen sei, dass der Rat der
Agrarminister der EU im Juni 2003 eine Neuausrichtung der
Agrarpolitik beschlossen habe. Die Beschlüsse markierten eine
Trendwende auf dem Weg zu einer grundlegend neuen Agrarpolitik, die
eine stärker an Marktbedingungen orientierte und gleichzeitig
dauerhaft umweltgerechte Landwirtschaft ermöglichen soll.
bob
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