BR
Länder wollen Besoldung regeln
Gesetz eingebracht
Der Bundesrat hat am Freitag den Entwurf eines Gesetzes zur
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes beim Deutschen Bundestag
eingebracht, mit dem für die einzelnen Leitungsebenen bei den
Regierungspräsidien und bei den anderen allgemeinen
Verwaltungsbehörden der Mittelinstanz Höchsteinstufungen
für die Ämter der Leitungsfunktion bundesrechtlich
festgelegt werden.
Die Ämter der Leitungsebene (Regierungspräsidenten,
Regierungsvizepräsidenten, Abteilungsleiter) sollen
künftig nicht mehr abschließend im
Bundesbesoldungsgesetz, sondern durch den Landesgesetzgeber
geregelt werden. Den Ländern soll damit im Bereich der
Mittelinstanz ein eigener Gesetzgebungsspielraum eröffnet
werden.
Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet,
die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag
weiterleiten muss. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.
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