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uwe
Ladenschluss soll Ländersache werden
Urteil des Bundesverfassungsgerichts
ermöglichte Länderinitiative
Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Juni, dass zwar
den einheitlichen Ladenschluss nicht abschaffte, veranlasste jedoch
die Länder, die Regelung der Öffnungszeiten der
Geschäfte in eigene Zuständigkeit zu verlagern. Auf
Antrag von Baden-Württemberg forderte der Bundesrat
geschlossen am Freitag den Bundestag auf, den Ladenschluss auf die
Länder zu delegieren. Wie Bundeswirtschaftsminister Wolfgang
Clement (SPD) bereits andeutete, können die Länder mit
der Unterstützung der Bundesregierung rechnen: "In der Sache
bin ich dafür." Der Bund muss jetzt eine Öffnungsklausel
in das geltende Ladenschlussgesetz einbringen; erfolgt dies nicht,
können die Länder unter Bezug auf das Gerichtsurteil die
Zeiten selbst festsetzen. Baden-Württembergs Sozialministerin
Tanja Gönner (CDU) hatte im Bundesrat zur Begründung
angeführt, eine bundeseinheitliche Regelung ignoriere die
Bedürfnisse des Handels, der dort Beschäftigten und der
Verbraucher. Niemandem sei gedient, wenn die Verkäufer morgens
Däumchen drehen und am Abend bei großem Andrang die
Kunden nicht beraten könnten.
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