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Detlev Lücke
Kein neuer Antrag für NPD-Verbot
Aktuelle Stunde im Bundestag zur Gefahr
rechtsextremer Parteien
Der FDP-Vorsitzende Guido Westerwelle hat die von
Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) geübte Kritik an der
NPD-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes scharf verurteilt.
In einer von seiner Fraktion beantragten aktuellen Stunde
amMittwoch bewertete er die Äußerungen Schilys als eine
völlig unangemessene Reaktion. Westerwelle warf dem Minister
vor, er habe "erst mit einem handwerklich schlechten und
unzureichenden Verbotsverfahren dafür gesorgt, dass die NPD
eine Bühne bekam und sich die rechtsradikale Szene sortieren
konnte".
Auch der stellvertretende CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Wolfgang
Bosbach sowie der CSU-Abgeordnete Norbert Geis warfen Schily vor,
den Bogen überspannt zu haben. Thomas Strobel (CDU)
erklärte: "Die höchsten deutschen Richter sind nicht die
Lakaien des Bundesinnenministers." Der so Kritisierte sah in der
Debatte keine Veranlassung, von seiner Äußerung
abzugehen. In diesem Zusammenhang zitierte er den bayerischen
Innenminister Günther Beckstein (CSU): "Nur weil vor dem
Bundesverfassungsgericht der Verbotsantrag scheiterte, kann die NPD
überhaupt noch auf Stimmenfang gehen." Dass das
Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung gefällt habe, durch
die das Verbot der NPD nicht zustande kommen konnte, sei eine
schlichte Tatsache, unterstrich Otto Schily. Dass diese
Entscheidung problematisch gewesen sei, könne schon deshalb
nicht bestritten werden, weil die Mehrheit des Senats die
Minderheitsmeinung sehr scharf kritisiert habe. Er sei nicht
für die Prozessführung verantwortlich und auch nicht
"Oberherr der Landesämter für Verfassungschutz".
Der Parlamentarische Geschäftsführer von Bündnis
90/Die Grünen Volker Beck kritisierte in diesem Zusammenhang
die mangelnde Zusammenarbeit der Landesverfassungsschützer.
Die fraktionslose Abgeordnete Petra Pau forderte, der NPD und den
anderen rechtsextremen Parteien, Kameradschaften und Vereinen
müssten der Nährboden und die Gefolgschaft entzogen
werden.
Der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Rainer Lingenthal,
teilte mit, dass die Bundesregierung vor "einer
grundsätzlichen Neubesinnung im Bundesverfassungsgericht"
keinen neuen Verbotsantrag stellen werde.
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