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Versorgungsbezüge für Beamte des Bundes
werden angepasst
Kranken- und Pflegeversicherung
Inneres. Der Bundestag hat am 1. Oktober mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen gegen das Votum der Opposition einen
Gesetzentwurf zur wirkungsgleichen Übertragung von Regelungen
der sozialen Pflegeversicherung sowie der gesetzlichen
Krankenversicherung auf dienstrechtliche Vorschriften (15/3718)
verabschiedet. Er folgte damit dem Innenausschuss, der vor seiner
Beschlussempfehlung (15/3830) noch eine öffentliche
Anhörung von Sachverständigen zur Klärung offener
Problemstellungen veranstaltet hatte. Mit dem Inkrafttreten des
Gesetzes werden die Bezüge der Versorgungsempfänger des
Bundes bis zur Beitragsbemessungsgrenze der sozialen
Pflegeversicherung um den halben Beitragssatz der sozialen
Pflegeversicherung vermindert. Dies erfolgt einmal jährlich
durch Abzug von der Sonderzahlung. Während ein
Änderungsantrag der FDP keine Mehrheit fand, wurde mit einem
Änderungsantrag der Koalition die ursprünglich
vorgesehene Regelung eines Beitragszuschusses für Beamte als
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung
zurückgestellt, da mit dem hälftigen Zuschuss die Gefahr
eines Systemwechsels und gravierende Verschiebungen in der
Krankenversicherung zu befürchten seien. Zudem hatte der
Verband der Privaten Krankenversicherungen eine Öffnungsaktion
für diese Gruppe angeboten. Einvernehmen bestand bei allen
Fraktionen über die im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung,
womit eine bisher auf den 31. Dezember 2004 befristete Verwendung
von Beamten in Teildienstfähigkeit dauerhaft gültig
wird.
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