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Experten bewerten strategische Umweltprüfung
unterschiedlich
Anhörung im Fachausschuss
Umwelt. Unterschiedlich bewerten Experten den Gesetzentwurf der
Bundesregierung zur Einführung einer strategischen
Umweltprüfung (15/3441). Dies wurde am 29. September in einer
öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses deutlich.
Mit dem Gesetzentwurf wird eine EU-Richtlinie über die
Beteiligung der Öffentlichkeit an der Ausarbeitung bestimmter
umweltbezogener Pläne und Programme umgesetzt. Ziel dieser
Richtlinie ist es, in der EU ein hohes Umweltschutzniveau
sicherzustellen. Der Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die
Grünen sieht vor, Pläne und Programme, die
voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen haben, einer
strategischen Prüfung zu unterziehen, um derartige
Auswirkungen frühzeitig zu berücksichtigen.
"Jedermann-Beteiligung erforderlich"
Aus Sicht des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland
(BUND) bildet die strategische Umweltprüfung einen zentralen
Baustein für eine Modernisierung und Demokratisierung der
Planung. die Möglichkeiten der EU-Richtlinie würden nur
genutzt, wenn mit ihr das Planungsrecht modernisiert würde.
Dies sei im Entwurf nur bedingt gelungen, kritisierte der BUND. So
halte man in der Frage der Öffentlichkeitsbeteiligung eine
"Jedermann-Beteiligung" für erforderlich, auch im Interesse
einer Planungsvereinfachung.
Zustimmung gab es in dieser Frage durch Holger Dalkmann vom
Institut für Klima und Umwelt in Wuppertal. Der im Gesetz
vorgesehene Begriff der "betroffenen Öffentlichkeit" sei zu
kurz gegriffen. Die auch von Dalkmann geforderte
"Jedermann-Beteiligung" setze die Richtlinie konsequenter um und
sorge außerdem für eine Entbürokratisierung der
Planung. Auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
erkennt die Bedeutung der Öffentlichkeitsbeteiligung an.
Planungen dürften dadurch jedoch nicht "erstickt" werden. Die
strategische Umweltprüfung brauche die
Öffentlichkeitsbeteiligung, wenn sie in vorgegebenen Fristen
ablaufe. Es könne allerdings nicht sein, warnte der DIHK, dass
der Bürger entscheide, ob und wo eine Straße gebaut
werde. Dies müsse eine Entscheidung der Behörden
bleiben.
Die Vermeidung von Doppelprüfungen regle der Gesetzentwurf
praktikabel, sagte Professor Thomas Bunge aus Berlin.
Doppelprüfungen würden vermieden, da sich
Umweltprüfungen bei nachfolgenden Plänen und Programmen
auf zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen
sowie auf erforderliche Aktualisierungen und Vertiefungen
beschränken sollten. Professor Klaus Werk von der
Fachhochschule Wiesbaden erwartet positive Umweltauswirkungen durch
das Gesetz. Die vorgesehenen Regelungen führten zu besseren
Beteiligungsverfahren und erhöhten die Transparenz des
Planungsgeschehens. Damit, so Werk, würden neue
Qualitätsmaßstäbe gesetzt.
Der Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden kritisierte den
Entwurf. Eine schlanke und bürokratiearme Umsetzung der
EU-Richtlinie sei damit nicht gewährleistet, da die
Möglichkeiten zur Verknüpfung der im deutschen Recht
vorgesehenen Prüfungen nicht ausgeschöpft würden.
Eine wechselseitige Anerkennung von Prüfschritten hätte
Kosten bei allen Beteiligten gespart und das Verfahren
beschleunigt, so der Bundesverband. Aus Sicht der Gesellschaft
für die Prüfung der Umweltverträglichkeit scheitert
eine weitere Verknüpfung von Prüfungen an der mangelnden
Kompetenz des Bundes und der Heterogenität der
Landschaftsplanung in den Ländern.
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