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Der Geräuschpegel soll sinken
Störfaktor Umgebungslärm
Umwelt. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (15/3782)
vorgelegt, mit dem die EU-Richtlinie über die Bewertung und
Bekämpfung von Umgebungslärm umgesetzt werden soll. Dabei
ist vorgesehen, das Bundesimmissionsschutzgesetz an die Vorgaben
der EU-Umgebungslärmrichtlinie anzupassen.
Inhaltlich verbindlich geregelt werden soll damit die
Aufstellung von strategischen Lärmkarten und Plänen zur
Lärmminderung. Im Entwurf heißt es, das
Bundesimmissionsschutzgesetz enthalte mit der Regelung zur
Lärmminderung bereits ein Instrument, an das angeknüpft
werden könne. Mit der Novellierung sei ein höherer
Verwaltungs- und Vollzugsaufwand für Bund, Länder und
Gemeinden verbunden. So würden unter anderem für die
strategische Lärmkartierung in Ballungsräumen
geschätzte 10,6 bis 17,8 Millionen Euro benötigt,
für die Kartierung der Hauptverkehrsstraßen des Bundes
rund 16,2 bis 25,8 Millionen Euro und für
Hauptverkehrsstraßen in der Baulast der Länder 2,8 bis
4,5 Millionen Euro. Die Kartierungskosten bundeseigener
Haupteisenbahnstrecken würden den Schätzungen zufolge
etwa 7,2 bis 12,7 Millionen Euro betragen. Die Kosten für die
Lärmminderungsplanung seien noch nicht abschätzbar,
heißt es. Der Bundestag hat die Vorlage am 30. September zur
Beratung an den Umweltausschuss überwiesen.
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