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sas
Erstattungsverfahren vereinfachen
Kriegsgräberpflege
Familie. Die Bundesregierung möchte das
Erstattungsverfahren zwischen Bund und Ländern bei der Pflege
und Instandhaltung von Kriegsgräbern vereinfachen. Hierzu hat
sie einen Gesetzentwurf (15/3753) vorgelegt. Begründet wird
die Initiative damit, dass das bisher praktizierte
Erstattungsverfahren verwaltungsaufwändig sei und, wie vom
Bundesrechnungshof festgestellt, fehleranfällig.
Abgerechnet werde bisher die Anzahl der Einzelgräber; dabei
erhielten die Länder für jedes Einzelgrab 20,71 Euro.
Für Sammelgrabflächen erstatte der Bund 6,47 Euro pro
Quadratmeter. Die Aufwendungen für die Instandhaltung und
Pflege der Gräber der Opfer Krieg und Gewaltherrschaft
beliefen sich jährlich auf etwa 21 Millionen Euro.
Da sich die Anzahl der Kriegsgräber, abgesehen von denen in
den neuen Bundesländern, nicht mehr wesentlich ändere,
erhielten die Länder durch das Gesetz eine jährliche
Pauschale für die Instandsetzung und Pflege zur eigenen
Bewirtschaftung. Nach den Worten der Regierung orientiert sich die
Höhe der Pauschale an den bisherigen jährlichen Zahlungen
an die einzelnen Länder. Dadurch spiele die Anzahl der Einzel-
und Sammelgräber für die Zahlungen künftig keine
Rolle mehr. Auch erhielten die Länder so mehr
Gestaltungsspielraum, etwa wenn es um die Bildung von
Rücklagen für größere Instandsetzungsarbeiten
gehe.
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