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Kontroverse um Buchhalter-Befugnisse
Anhörung im Finanzausschuss
Finanzen. Die Bundessteuerberaterkammer hat sich dafür
ausgesprochen, über eine Erweiterung der Befugnisse der
geprüften Bilanzbuchhalter jetzt nicht zu entscheiden und die
weitere Beratung einer vom Bundesfinanzministerium eingerichteten
Arbeitsgruppe zuzuweisen. Dies geht aus ihrer Stellungnahme zum
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von EU-Richtlinien
in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer
Vorschriften (15/3677) hervor, zu dem der Finanzausschuss am 29.
September in einer öffentlichen Anhörung
Sachverständige befragte.
Unter anderem ist in dem Entwurf geplant, dass künftig
Bilanzbuchhalter und Steuerfachwirte auch
Umsatzsteuer-Voranmeldungen erstellen können. Darüber
hinaus ist vorgesehen, die Zusammenarbeit von Steuerberatern mit
Nicht-Steuerberatern zuzulassen. Dies würde dazu führen,
dass Lohnsteuerhilfevereine mit Steuerberatern kooperieren
können. Demgegenüber argumentiert der Bundesverband der
Bilanzbuchhalter und Controller, die Freigabe der
Umsatzsteuer-Voranmeldung sei dringend geboten. Der Deutsche
Industrie- und Handelskammertag ist ebenfalls der Auffassung,
Umsatzsteuer-Voranmeldungen gehörten nicht zur
Kerntätigkeit der steuerberatenden Berufe. Dafür sei der
Bilanzbuchhalter von seiner Ausbildung her hervorragend
vorbereitet.
Hohe Verwaltungskosten
In einer gemeinsamen Eingabe der acht führenden
Wirtschaftsverbände wird unter anderem gefordert, den
Paragrafen 50d Absatz 8 des Einkommensteuergesetzes zu streichen.
Um in Deutschland von der Steuerpflicht befreit zu werden, muss der
Steuerpflichtige nachweisen, dass er für Einkünfte, die
steuerfrei gestellt werden sollen, unabhängig von einem
bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen Steuern gezahlt hat. Durch
diese Regelung sei kein steuerliches Mehraufkommen zu erwarten, sie
verursache hohe Verwaltungskosten und stehe im Widerspruch zu
bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen, heißt es.
Darüber hinaus verlangen die Wirtschaftsverbände die
Aufhebung des Paragraphen 8a des Körperschaftsteuergesetzes
(Gesellschafter-Fremdfinanzierung). Deutschland habe eine
völlig überzogene steuerliche Neuregelung der
Fremdfinanzierung eingeführt, welche die Finanzierungsfreiheit
der Unternehmen drastisch einschränke und die
Unternehmensbesteuerung deutlich erhöhe. Der Paragraph 8a sei
daher aufzuheben und durch eine Vorschrift zur Verhinderung von
Missbrauch zu ersetzen. Statt der jetzigen Freigrenze für an
den Gesellschafter gezahlte Zinsen von 250.000 Euro sollte ein
Freibetrag eingeführt werden. Während bei der jetzigen
Freigrenze bei einem Überschreiten der gesamte Betrag
besteuert wird, wäre bei einem Freibetrag nur die darüber
hinausgehende Summe zu versteuern.
Für verfassungswidrig halten die Verbände
schließlich die geplante Neuregelung, wonach ein Teil der
bereits vorgenommen Gewinnabführung von Organgesellschaften
mit einem abweichenden Wirtschaftsjahr nachträglich steuerlich
als Gewinnausschüttung anzusehen ist. Die fiktive
Gewinnausschüttung für bereits abgelaufene
Wirtschaftsjahre löse rückwirkend eine
Kapitalertragsteuerpflicht aus. Gesellschaften, deren
Wirtschaftsjahr 2004 endet, hätten überhaupt keinen
Spielraum mehr, um sich auf die Gesetzeslage in diesem Jahr
einzustellen. Eine weitere Änderung betrifft die
Wiedereinführung der Zwischengewinnbesteuerung im
Investmentsteuergesetz ab 2005, nachdem sie in Erwartung einer
Abgeltungssteuer zum 1. Januar 2004 abgeschafft worden sei, wie es
in der Stellungnahme des Bundesverbandes Investment und Asset
Management heißt. Der Verband hält es für
unverantwortlich, den Anlegern jährlich eine Änderung der
Besteuerung von Investmentanteilen zuzumuten.
Der Bundesrat spricht sich in seiner Stellungnahme zu dem
Entwurf (15/3789) dagegen aus, den Bilanzbuchhaltern und
Steuerfachwirten zu ermöglichen, Umsatzsteuer-Voranmeldungen
anzufertigen. Nach der Rechtsprechung sei es nicht zu beanstanden,
bestimmte Tätigkeiten den Steuerberatern vorzubehalten. Das
Fertigen von Umsatzsteuer-Voranmeldungen sollte daher nicht einer
anderen Person als einem ausgebildeten Steuerberater
überlassen werden, so der Bundesrat. Der Entwurf sieht auch
vor, dass Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und
Steuerberatungsgesellschaften Kooperationen mit
Lohnsteuerhilfevereinen, Bilanzbuchhaltern und
Buchführungshelfern eingehen können. Der Bundesrat sieht
dazu weiteren Erörterungsbedarf und plädiert dafür,
mit den Ländern und Verbänden über die
Änderungen zu diskutieren.
Der Bundesrat macht insgesamt elf Änderungswünsche
geltend. Unter anderem lehnt er die Wiedereinführung der
Zwischengewinnbesteuerung von Investmentfonds ab.
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