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Alexander Weinlein
Afghanistan-Mandat erneut verlängert
Bundestag stimmt ISAF-Einsatz der Bundeswehr
für weitere zwölf Monate zu
Die Bundeswehr wird sich für ein weiteres Jahr am
NATO-geführten ISAF-Einsatz in Afghanistan beteiligen. Der
Bundestag billigte einen entsprechenden Antrag der Bundesregierung
(15/3710) am vergangenen Donnerstag in namentlicher Abstimmung.
Für die Verlängerung des Engagements stimmten 509
Abgeordnete, 48 votierten dagegen und drei enthielten sich der
Stimme.
Die Debatte stand unter dem Eindruck des Raketenangriffs auf das
Bundeswehr-Lager in Kundus am Abend zuvor, bei dem drei deutsche
und zwei Schweizer Soldaten verletzt worden waren. Ein schwer
verletzter Oberfeldwebel ist nach einer Notoperation im Lazarett
von Kundus zur weiteren medizinischen Behandlung nach Deutschland
geflogen und in das Bundeswehrkrankenhaus nach Koblenz
überführt worden.
Außenminister Joschka Fischer (Grüne) und
Verteidigungsminister Peter Struck (SPD) warben in der Debatte
eindringlich für den Einsatz am Hindukusch. Der Angriff auf
die ISAF bestätige die Einschätzung, so Struck, dass im
Vorfeld der Präsidentschaftswahlen in Afganistan am 9.
Oktober, "diejenigen, die gegen eine demokratische Entwicklung in
Afghanistan sind, massiv gegen diejenigen vorgehen werden, die
diese demokratische Entwicklung mittragen und stützen". Struck
betonte, dass es kein "Routineeinsatz" sei, über den das
Parlament zu entscheiden habe, "sondern ein Einsatz, bei dem
Soldaten gefährdet sind".
Kritik wurde aus den Reihen der Opposition vor allem an der
mangelnden Bekämpfung des Drogenanbaus in Afganistan
geübt. "Wir haben im Jahr 2003 eine Rekordernte von 3.600
Tonnen Rohopium gehabt; in diesem Jahr werden es wahrscheinlich
4.600 Tonnen sein", führte der Unionsabgeordnete Friedbert
Pflüger an. "Politiker, Warlords, Personen, die jedenfalls
indirekt durch die ISAF, durch unser Engegement, mit stabilisiert
werden, verdienen daran. Das darf nicht so bleiben. Spätestens
für die Zeit nach den Präsidentschaftswahlen brauchen wir
ein glaubwürdiges Konzept", forderte Pflüger. Die
Bundeswehr verfügt derzeit über kein Mandat, um gegen den
Drogenanbau vorzugehen.
Die FDP stimmt zwar dem Bundeswehr-Einsatz in Kabul zu, lehnt
ihn aber für Kundus und Faisabad ab. "Dieser Einsatz ist
nichts Halbes und nichts Ganzes. Er birgt hohe Risiken in sich und
bleibt für unsere Soldaten wegen der ungelösten, ja noch
nicht einmal angepackten Drogenproblematik eine Mission
Impossiple", bemängelte Werner Hoyer. Die Liberalen hatten
deswegen beantragt (15/3712), die Missionen in Kabul einerseits und
in Kundus und Faisabad andererseits zu trennen, und dem Parlament
zwei seperate Anträge auf Mandatsverlängerung vorzulegen.
Da der Antrag aber abgelehnt wurde, verweigerte die FDP-Fraktion -
mit Ausnahme dreier Abgeordneter - der Mandatsverlängerung
für Afghanistan wie schon im Vorjahr die Zustimmung. Auch acht
Abgeordnete der CDU/CSU und die beiden Parlamentarierinnen der PDS
stimmten gegen die Einsatzverlängerung.
Um Bundeswehrsoldaten im Einsatz zukünftig besser zu
versichern, verbschiedete der Bundestag am gleichen Tag in zweiter
und dritter Lesung einstimmig das so genannte
"Einsatzversorgungsgesetz" (15/3416). Mit dem Gesetz wird der
Begriff eines "Einsatzunfalls" eingeführt, der sich auf alle
Angehörigen des öffentlichen Dienstes im Auslandseinsatz
erstreckt. Die einmalige Entschädigung für Hinterbliebene
von Soldaten wird von 38.500 auf 60.000 Euro aufgestockt. Zudem
werden bestimmte Leistungen, die bislang erst ab einer
80-prozentigen Minderung der Erwerbsfähigkeit gezahlt wurden,
schon ab einer Grenze von 50 Prozent gewährt. Das Gesetz gilt
rückwirkend zum 1. Dezember 2002. Damit kommen auch die
Hinterbliebenen der sieben Bundeswehrsoldaten, die kurz vor
Weihnachten 2002 bei einem Hubschrauberabsturz ums Leben gekommen
sind, in den Genuss der Neuregelung.
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