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Götz Hausding
Tierschutzvereine ohne Klagerecht
Zahnersatz- und Fallpauschalenregelung in der
Vermittlung
Das Thema Zahnersatz wird den Vermittlungsausschuss
beschäftigen. In der Sitzung am 5. November wurde die
Gesetzesvorlage der Bundesregierung von einer Mehrheit der
Länder zur Vermittlung überwiesen. Mit dem Gesetz soll
die gesonderte Finanzierung des Zahnersatzes ab 1. Januar 2005
rückgängig gemacht werden. Die Versorgung mit Zahnersatz
soll Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen
Krankenversicherung bleiben und nicht wie ursprünglich
vorgesehen aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen
Krankenversicherungen herausgenommen und über einen
Pauschalbeitrag separat versichert werden.
Für die baden-württembergische Sozialministerin Tanja
Gönner (CDU) werde damit "ohne überzeugenden Grund" ein
wichtiger Teil der gemeinsam vereinbarten Gesundheitsreform
rückgängig gemacht. Die von der Bundesregierung als
Begründung herangeführten zu hohen Verwaltungskosten,
seien "aus der Luft gegriffene Zahlen", so Gönner. In der
Anhörung zum Gesetz sei deutlich geworden, dass sich die
Verwaltungspauschale in dem Rahmen bewege, der im letzten Jahr
Grundlage für die Regelungen im
Gesundheitsmodernisierungsgesetz war. In Wirklichkeit gehe es, so
vermutet die Ministerin, um die Struktur. Staatsmedizin oder
Wettbewerbmodell sei der Kern der politischen Entscheidung.
Anstelle den Versicherten Wahlmöglichkeiten zwischen
unterschiedlichen Anbietern der Gesetzlichen und Privaten
Krankenversicherung zu bieten, wolle man nun eine bloße
Verlagerung des Beitrags auf den Versicherten. Außer einer
höheren Belastung ab Mitte des Jahres 2005 würden die
Menschen davon nichts haben, so Gönner. Das Umschwenken der
Bundesregierung in dieser Frage zeige außerdem einmal mehr:
Auf Rot-Grün sei kein Verlass! Diese Erkenntnis gelte sowohl
für die Bundesländer, die den Konsens mitgetragen haben,
als auch für die Versicherten, die im Vertrauen auf geltendes
Recht schon Verträge über private Versicherungen zum
Zahnersatz abgeschlossen haben.
Ebenfalls in den Vermittlungsausschuss verwiesen wurde das
Gesetz zur Einführung von Fallpauschalen, mit denen in Zukunft
Leistungen in den Krankenhäusern vergütet werden sollen.
Das Abrechnungssystem nach Fallpauschalen befindet sich derzeit in
der Einführungsphase. Die Vergütung richtet sich bei der
Pauschale nach konkreten Leistungen und nicht mehr nach
Liegezeiten.
Als "grundsätzlich akzeptabel" bezeichnete Sozialministerin
Tanja Gönner das neue Entgeltsystem. Die Vermeidung von
unnötig langen Liegezeiten in Krankenhäusern sei
Grundvoraussetzung für die Steigerung der Effizienz in diesem
Bereich. Dies könne zu mehr Wettbewerb und höherer
Qualität führen. Allerdings sei die von der
Bundesregierung zugebilligte Verlängerung der sogenannten
Konvergenzphase um ein Jahr nicht ausreichend. Die Ministerin
sprach sich für einen Übergangszeitraum von insgesamt
fünf Jahren aus.
Abgelehnt wurde von der Bundesratsmehrheit ein Gesetzentwurf des
Landes Schleswig-Holstein zur Aufnahme des Verbandsklagerechts
für anerkannte Tierschutzvereine in das Tierschutzgesetz.
Obwohl Tierschutz in Deutschland Verfassungsrang besitzt, wird
Tieren kein gesetzlicher Vertreter zugestanden, der zu ihren
Gunsten klagen könnte. Dies sollte nach den Vorstellungen von
Schleswig-Holsteins Umweltminister Klaus Müller (Bündnis
90/Die Grünen) geändert werden. Die Aufnahme des
Tierschutzes in das Grundgesetz im Jahre 2002 habe dem Wohlbefinden
der Tiere in unserer Gesellschaft ein neues Gewicht gegeben.
Allerdings, so Müller, dürfe das Staatsziel Tierschutz
kein Papiertiger sein. Die Umsetzung in der Praxis, beispielsweise
bei der Genehmigung von Tierversuchen oder dem Schächten
müsse sichergestellt werden. In diesem Zusammenhang sei ein
Verbandsklagerecht, wie man es auch im Naturschutz kennt,
unverzichtbar. Um die von Skeptikern befürchtete Prozessflut
einzudämmen, grenze der Gesetzentwurf das Klagerecht auf
anerkannte Verbände ein, in Anlehnung an das
Naturschutzgesetz. Tierschutz dürfe nicht länger als ein
Akt von Gnade und Barmherzigkeit gesehen werden, sagte der Minister
und forderte die Bundesratsmitglieder auf: "Geben Sie den Tieren
Stimme und Anwalt! Machen Sie den Weg frei für die
Verbandsklage!" Erfolg hatte er trotz engagierten Rede mit seinem
Begehren nicht.
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