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wol
Koalition will Änderungen ohne den Bundesrat
durchsetzen
Aufenthaltsgesetz
Inneres. Mit einem neuen Gesetzentwurf zur Änderung des
Aufenthaltsgesetzes wollen SPD und Bündnis 90/Die Grünen
eine einheitliche Rechtsgrundlage im Dritten Buch Sozialgesetzbuch,
im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und weiteren Gesetzen
sicherstellen (15/4491). Die Neuvorlage war notwendig geworden, da
sich aufgrund der nicht vorhersehbaren gleichzeitigen
Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes, des Kommunalen
Optionsgesetzes und des Gesetzes zur Intensivierung der
Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender
Steuerhinterziehung ein Änderungsbedarf ergeben hatte. Die
dabei getroffenen Regelungen konnten deshalb noch nicht
vollständig aufeinander abgestimmt werden.
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes sollen unrichtig gewordene
Änderungsbefehle, Verweisungen und Bezugnahmen in den
genannten Gesetzen geändert oder aufgehoben werden. Ein
bereits im September vorgelegter Gesetzentwurf (15/3784), mit dem
gleichzeitig auch die Rechtsgrundlage für eine Zuordnung von
aufgefundenen ausländischen Ausweispapieren zu ausweislosen
Personen über eine Datenbank beim Bundesverwaltungsamt
erfolgen sollte, war nach Ablehnung im Bundesrat im November auch
im Vermittlungsausschuss gescheitert. Mit der nun vorgelegten
zustimmungsfreien Änderung des Gesetzentwurfs soll auch eine
Anpassung an die Regelungen im Vierten Gesetz für moderne
Dienstleistungen am Arbeitsmarkt erfolgen. Danach werde mit dem
Zuwanderungsgesetz die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
(BA) bei der Zulassung von ausländischen Arbeitskräften
zum Bestandteil der aufenthaltsrechtlichen Entscheidung. Damit
werde gesetzlich geregelt, dass Entscheidungen der BA im
Ausländerzentralregister gespeichert werden und der
Bundesagentur ein Zugriff auf das Ausländerzentralregister im
erforderlichen Umfang möglich ist. Der Entwurf wurde am 17.
Dezember an den Innenausschuss überwiesen.
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