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Union und Koalition wollen freiwillige Quote
für deutsche Musik
Getrennte Anträge vorgelegt
Kultur und Medien. Für eine freiwillige Selbstverpflichtung
der Hörfunksender zur Förderung von Musik aus Deutschland
treten die Union und die Regierungsfraktionen in getrennten
Anträgen (15/4495, 15/4521) ein. SPD und Bündnis 90/Die
Grünen gehen dabei auf die öffentliche Diskussion
über die Forderung nach einer Quote für Pop- und
Rockmusik aus Deutschland ein. Diese Debatte zeige, dass sowohl im
öffentlich-rechtlichen Hörfunk als auch bei den privaten
Sendern die Vielfalt in diesem Bereich nicht gewährleistet
sei. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigten, dass
Quotierungen eine positive Wirkung haben können. Für die
Union sind darüber hinaus auch wirtschaftliche Aspekte von
Bedeutung.
Die deutsche Musikbranche befinde sich in einer schwierigen
Phase und müsse über mehrere Jahre hinweg starke
Umsatzeinbrüche von mehr als 20 Prozent hinnehmen. Daher sei
eine stärkere Förderung von Produktionen aus Deutschland
notwendig. Im Einzelnen wendet sich die Union an die Länder:
Diese sollten sich im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die
freiwillige Verpflichtung der Sender einsetzen.
An die Bundesregierung richtet die Union die Forderung, im
Rahmen ihrer Zuständigkeit und Möglichkeiten den
Stellenwert von Musik aus Deutschland "im Sinne deutscher Musiker"
zu fördern. Dies gelte auch für die auswärtige
Kultur- und Bildungspolitik der Regierung. Gleichzeitig solle die
Regierung bei der Novellierung des Urheberrechts dem geistigen
Eigentum an Musik einen stärkeren Stellenwert geben.
Die Regierungsfraktionen nennen in ihrem Antrag konkrete Zahlen
für die gewünschte Quote. So solle in den Musikprogrammen
ein Anteil von annähernd 35 Prozent deutschsprachiger oder in
Deutschland produzierter Pop- und Rockmusik gesendet werden, wobei
zur Hälfte Neuerscheinungen von Nachwuchsmusikern zu
berücksichtigen seien.
Der Bundestag hat die Anträge am 17. Dezember zur weiteren
Beratung an den federführenden Kulturausschuss
überwiesen.
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