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wol
Länder wollen Antiterrordatei
Zusammenarbeit der
Sicherheitsbehörden
Inneres. Mit einem Gesetzentwurf (15/4413) für einer
gemeinsame Datei deutscher Sicherheitsbehörden zur Beobachtung
und Bekämpfung des islamistischen Extremismus und Terrorismus
(Anti-Terror-Datei-Gesetz) will der Bundesrat eine Verbesserung des
Informationsaustausches zwischen den Sicherheitsbehörden von
Bund und Ländern erreichen. Zur gegenseitigen Information
verpflichtet werden sollen danach das Bundesamt und die
Landesbehörden für Verfassungsschutz, das
Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter, der
Bundesgrenzschutz, der Militärische Abschirmdienst, das
Zollkriminalamt sowie der Bundesnachrichtendienst. Nach Vorstellung
der Länder sollen Informationen der Datei von den genannten
Behörden in einem automatisierten Verfahren abgerufen werden
können, soweit es im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgaben
erforderlich und zulässig ist. Verantwortung für die
Rechtmäßigkeit der Erhebung, die Zulässigkeit der
Eingabe sowie die Richtigkeit und Aktualität soll die jeweils
eingebende Behörde tragen. Die Verantwortung für die
Zulässigkeit des Abrufes im automatischen Verfahren liegt
entsprechend beim Empfänger. Für die Errichtungsanordnung
der Dateien, ihre Rechtsgrundlage und ihrem Zweck, für die
Nutzung, die Zugangsberechtigung, die Prüffristen und die
Speicherungsdauer soll durch das Bundesamt für
Verfassungsschutz festgelegt werden.
Die Regierung hat in ihrer Stellungnahme betont, die verbesserte
Zusammenarbeit von Polizei und Diensten bei der Bekämpfung des
Terrorismus sei dringend erforderlich. Der Bundesratsentwurf werde
aber aus rechtlichen und fachlichen Gründen jedoch abgelehnt.
Der Ansatz der Ländern erreiche das angestrebte Ziel nicht und
erweise sich im Ergebnis trotz anerkennenswerter Zielsetzung als
"kontraproduktiv", weil er den Anforderungen des Quellen- und
Geheimhaltungsschutzes sowie den Besonderheiten
nachrichtendienstlicher Arbeit nicht ausreichend Rechnung
trage.
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