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wol
Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes
erleichtern
Informationsfreiheitsgesetz und
Datenschutz
Inneres. Mit dem am 17. Dezember an den Innenausschuss
überwiesenen Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Zugangs
zu Informationen des Bundes (15/4493) soll nach dem Willen der
Koalitionsfraktionen das Verwaltungshandeln des Bundes
transparenter werden. Die Initiative entspreche einem sich
wandelnden Verwaltungsverständnis, erklären die
Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. So trete
neben das autoritative Handeln des Staates zunehmend eine
konsensorientierte Zusammenarbeit mit dem Bürger. Das
erfordere eine gleichgewichtige Informationsverteilung. Der Entwurf
regelt auch die Einschränkungen des Informationszugangs unter
Berücksichtigung des Daten- und Geheimnisschutzes.
Einschränkungen gibt es danach in Bezug auf den Schutz von
besonderen öffentlichen Belangen, bei behördlichen
Entscheidungsprozessen, bei personenbezogenen Daten, beim Schutz
geistigen Eigentums sowie von Betriebs- oder
Geschäftsgeheimnissen.
Dabei wird der Zugang durch einen Kriterienkatalog
unterschiedlich stark oder völlig eingeschränkt. Durch
die neuen Informationszugangsrechte erwarten die Parlamentarier
eine verbesserte Kontrolle staatlichen Handelns und damit auch ein
Mittel zur Korruptionsbekämpfung. Nicht zuletzt werde das
Gesetz zur europäischen Integration beitragen, heißt es
zur Begründung. So gebe es bereits vergleichbare Gesetze nicht
nur in den meisten EU-Mitgliedstaaten, sondern auch auf EU-Ebene.
Zusätzliche Personalkosten würden beim Bundesbeauftragten
für den Datenschutz in einer Größenordnung von zwei
bis drei Stellen im höheren Dienst und im gehobenen Dienst
entstehen.
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