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Als symbolische Initiative begrüßt
Experten diskutierten Wahlrecht von Geburt
an
Inneres. Begrüßt hatten Sachverständige am 13.
Dezember in einem öffentlichen Fachgespräch des
Innenausschusses die fraktionsübergreifende Initiative
einzelner Abgeordneter zu "Mehr Demokratie wagen durch ein
Wahlrecht von Geburt an" (15/1544). Das ging bereits aus den
schriftlichen Stellungnahmen zu der Anhörung hervor. So
erklärte Professor Eckhard Jesse von der Technischen
Universität Chemnitz, das Anliegen verdiene Anerkennung und
bedürfe der Unterstützung. Jesse legte dar, zahlreiche
Argumente gegen ein Familienwahlrecht seien "an den Haaren
herbeigezogen und leicht widerlegbar". Die Einwände gingen
jedoch am Kern der Sache vorbei, denn das gravierende
demographische Problem - heute gebe es ein Drittel weniger
Jugendliche unter 18 Jahren als im Jahr 1950 - werde sich
künftig aber noch verschärfen. Mit der Initiative werde
das Angestrebte nicht erreicht. Es bedürfe vielmehr einer
besseren Familienpolitik und stärkerer Anreize, damit die
Deutschen mehr Kinder bekommen.
Auch in der Stellungnahme von Professor Günter Frankenberg
von der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt/Main
wurde der Antrag als "symbolische politische Initiative" und als
deutliches Zeichen begrüßt, über die politische und
rechtliche Berücksichtigung der Interessen von Kindern und
Familien im Einzelnen nachzudenken. Allerdings gebe es erhebliche
verfassungsrechtliche Bedenken: "Unterhalb der Schwelle einer
konstitutionellen Revolution ist die Einführung eines verdeckt
originären Elternwahlrechts, also eines Pluralwahlrechts zur
Privilegierung von Eltern mit Kindern, nicht zu haben."
Während sich zwischen Befürwortern und Gegnern der
Initiative hinsichtlich ihrer diametralen Position zur
Interpretation der Verfassung keine Annäherung ergab, waren
sie sich dagegen einig in der Notwendigkeit einer erheblich
verbesserten Familienpolitik als dem "richtigeren" Weg.
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