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Keine Neukonzeption der Kulturförderung
Unionsforderung abgewiesen
Kultur und Medien. Gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen
hat der Bundestag am 17. Dezember einen Antrag der Union (15/2819)
abgelehnt, in der die Regierung auffordert wurde, eine
Neukonzeption zur Kulturförderung vorzulegen, um im Austausch
mit den europäischen Partnern das gemeinsame kulturelle Erbe
zu sichern und zukunftsgerichtet weiterzuentwickeln. Dabei seien
auch die kulturellen Einrichtungen der Heimatvertriebenen
einzubeziehen. Ferner sei die bis 2000 bestehende Struktur der
Institutionen und das Fördervolumen wiederherzustellen und der
Vollzug der "Konzeption zur Erforschung und Präsentation
deutscher Kultur und Geschichte im östlichen Europa" bis zur
Neuregelung auszusetzen.
Die Koalition begründete ihre Ablehnung mit der
"erfolgreich umgesetzten Neukonzeption der Bundesregierung zur
Förderung der Kulturarbeit aus dem Jahre 2000". Dies sei
notwendig gewesen, weil sich die politische Situation nach 1990
weitgehend verändert und auch in den neuen Bundesländern
eine Neuorientierung erforderlich gemacht habe. Die FDP sagte, das
Wort "Neukonzeption" bemäntele "im Grunde nur eine
außergewöhnlich große Kürzung von Mitteln" vor
allem für die Arbeit der Heimatvertriebenen.
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