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Wahlkreis-Einteilung muss geändert
werden
Bundeswahlgesetz
Inneres. SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen die
Bundestagswahlkreise neu anpassen. Dazu haben sie den Entwurf eines
17. Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (15/4492)
vorgelegt.
Die Änderung wird mit der Bevölkerungsentwicklung
begründet. Zudem sei aufgrund von Gebiets- und
Verwaltungsreformen in verschiedenen Ländern die Beschreibung
der Wahlkreise nicht mehr in allen Fällen zutreffend. Einen
neuen Wahlkreis soll danach Bayern wegen seines stetigen
Bevölkerungszuwachses erhalten. Der Zugewinn gehe zu Lasten
von Thüringen, das einen Wahlkreis abgeben soll.
Veränderungen innerhalb der Wahlkreisgrenzen soll es laut
Gesetzesvorlage in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen,
Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Thüringen,
Bayern, Baden-Württemberg und im Saarland geben.
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