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Wettbewerb schaffen und dennoch
Investitionssicherheit wahren
Kalkulation von Gasnetz-Entgelten
Wirtschaft und Arbeit. Wettbewerb und Transparenz auf dem
Gasmarkt herzustellen, gleichzeitig aber auch die
Investitionsfähigkeit und damit die Versorgungssicherheit zu
gewährleisten sind Ziele, die zu unterschiedlichen
Schlussfolgerungen führen können. Dies ist am 15.
Dezember in einer öffentlichen Anhörung des
Wirtschaftsausschusses deutlich geworden. Der Ausschuss hatte
Sachverständige eingeladen, um mit ihnen die
Gasnetzentgeltkalkulation im Rahmen der Novelle des
Energiewirtschaftsrechts (15/3917) zu erörtern.
Breiten Raum nahm die Frage der korrekten Kalkulation der
Entgelte für die Nutzung der Gasnetze in Anspruch. Für
mehr Wettbewerb und Transparenz plädierten die
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, die
künftig auch den Gas- und Strommarkt regulieren soll, sowie
das Bundeskartellamt. Ziel sei es, die Verbraucherpreise zu senken.
Dagegen betonten die Vertreter der Netzbetreiber das Erfordernis,
zu einer Kalkulation zu gelangen, welche künftig die
erforderlichen Investitionen in die Netze ermöglicht.
Die Regulierungsbehörde unterstrich, dass die vorgesehene
Anreizregulierung zu einem Rationalisierungsdruck bei den
Unternehmen führen werde. Innerhalb eines Jahres müsse es
möglich sein, ein solches Anreizsystem sowohl für den
Gas- als auch für den Strommarkt zu entwickeln. Das System der
Anreizregulierung zielt darauf ab, bei den Netzbetreibern Anreize
für eine Kostensenkung zu setzen, indem Erlöse und Preise
eines Unternehmens von den Kosten entkoppelt werden. Die
Regulierungsbehörde sprach sich dafür aus, die Entgelte
für die Netznutzung auf ein "vertretbares Maß"
zurückzuführen. Dass dann die Pflege der Netze und
Investitionen unterbleiben könnten, sei nicht zu
befürchten.
Der Präsident des Bundeskartellamtes, Ulf Böge, hielt
es nicht für sinnvoll, feste Sätze für die
Eigenkapitalverzinsung von 7,8 Prozent auf dem Gas- und 6,5 Prozent
auf dem Stromsektor festzulegen. Damit stünde dieser Zinssatz
auch ineffizienten Unternehmen zur Verfügung. Böge sprach
sich dafür aus, die Frage der Verzinsung der
Regulierungsbehörde zu überlassen. Nicht
wettbewerbsförderlich wäre es, so der
Kartellamtspräsident, wenn ein so genanntes Entry-Exit-Modell
aus mehreren verschiedenen Teilnetzen mit Ein- und
Ausspeisungspunkten und "700 Entgelten" entstünde. Dies
würde zu einem intransparenten Markt führen. Der Wechsel
des Versorgers würde durch die vielen unterschiedlichen
Entgelte behindert, Transparenz wäre nicht gegeben, so
Böge.
Der Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW)
begründete den höheren Zinssatz beim Gas mit dem
höheren Auslastungsrisiko im Vergleich zum Strom. Die
Zinssätze seien die Basis, damit auch weiterhin Investitionen
getätigt würden. Der BGW empfahl, sich genügend Zeit
zu lassen, um ein Anreizsystem zu entwickeln. Es dürfe nicht
dazu kommen, dass nicht mehr in die Netze investiert wird und die
Versorgungssicherheit leidet. Der Verband der Industriellen
Energie- und Kraftwirtschaft riet angesichts der Vielzahl von
Teilnetzen dazu, ein Modell für das ganze Land zu entwickeln.
Dabei sollte es eine "Netzkarte" für das gesamte Netzsystem
geben, um nicht für jedes Teilnetz einzeln abrechnen zu
müssen.
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