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Ausschuss billigt erste Schritte
Bürokratieabbau
Wirtschaft und Arbeit. Mit der Mehrheit von SPD, CDU/CSU und
Bündnisgrünen hat der Wirtschaftsausschuss am 15.
Dezember dem Gesetzentwurf der Koalition zur Umsetzung von
Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den
Regionen und zur Umsetzung wohnungsrechtlicher Vorschriften
(15/4231) in geänderter Fassung zugestimmt. Die FDP stimmte
dagegen. Der Ausschuss billigte einen Koalitionsvorschlag, die die
wohnungsrechtlichen Regelungen aus dem Gesetz auszuklammern. Der
Entwurf befasst sich nun nur noch mit Bürokratieabbau.
Die im Ausschuss ohne Aussprache beschlossenen Entlastungen von
Bürokratie gehen auf Erfahrungen zurück, die im Zuge des
im Sommer 2003 vom Bundeswirtschaftsministerium zusammen mit der
Bertelsmann-Stiftung ins Leben gerufenen Projekts
"Innovationsregionen für Wirtschaftswachstum und
Beschäftigung durch Bürokratieabbau und Deregulierung"
gemacht worden sind. Die Vorschläge betreffen unter anderem
die Beschleunigung von Gerichtsverfahren, die Berichts- und
Dokumentationspflichten für Unternehmen mit
Umweltmanagement-Systemen, den Verzicht auf die Vorlage von
Abfallwirtschaftskonzepten und -bilanzen durch private Erzeuger,
reduzierte Prüf- und Aufbewahrungspflichten für Makler
und Bauträger sowie Vereinfachungen im
Gaststättenrecht.
Keine Mehrheit im Ausschuss fanden Anträge der CDU/CSU
(15/4156), bürokratische Hemmnisse zu beseitigen und bessere
Rahmenbedingen für Arbeit zu schaffen, so wie der FDP
(15/3714, 15/4407), das Kündigungsschutzgesetz zu reformieren
und die Sperrfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld bei
Abschluss eines Abwicklungsvertrages nach betriebsbedingter
Kündigung zu beseitigen. Die Union hatte vor allem gefordert,
auf betriebliche Doppelprüfungen zu verzichten und denjenigen,
der eine Statistik anfordert, dafür auch bezahlen zu lassen.
Die Sozialdemokraten erklärten, dass sie einige Forderungen,
gerade zum Kündigungsschutz, gesellschaftspolitisch ablehnten.
Die Liberalen hoben auf ihren Antrag zu den
Abwicklungsverträgen ab und sahen Handlungsbedarf, um die
Arbeitsgerichte zu entlasten. Die Bündnisgrünen hielten
der Opposition vor, sie verwechsle Bürokratieabbau mit dem
Abbau von Schutzrechten.
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