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Scheinverwertung verhindern
Deponie-Abfälle
Umwelt. Bei Enthaltung der CDU/CSU und der FDP hat der Bundestag
am 16. Dezember eine Verordnung der Bundesregierung über die
Verwertung von Abfällen auf Deponien über Tage (15/4238)
angenommen. Er folgte dabei einer Empfehlung des Umweltausschusses
(15/4488) vom Vortag. Die Verordnung regelt eine schadlose
Verwertung von Abfällen auf oberirdischen Deponien und soll
eine Scheinverwertung von Abfällen verhindern. Sie soll
darüber hinaus dazu beitragen, die Abfallverwertung auf
Deponien zu harmonisieren.
Im Ausschuss hatte die SPD die Verordnung aus ökologischer
Sicht begrüßt. Dagegen stellte die Union ihre
Notwendigkeit in Frage. Damit würde nur eine weitere
bürokratische Hürde für öffentlich-rechtliche
Entsorgungsträger und Deponiebetreiber aufgebaut. Im Ergebnis
verstoße sie gegen die Interessen der Betreiber, die ihre
Anlagen im Vertrauen auf verlässliche Rahmenbedingungen an die
Anforderungen der Technischen Anleitung Siedlungsabfall angepasst
hätten. Auch werde sie zu Wettbewerbsverzerrungen führen
und Gebührensteigerungen auslösen. Die Fraktion
kritisierte, dass sich die Regierung nicht auf eine umfassende
Regelung zur Verwertung mineralischer Abfälle verständigt
habe. Die FDP bezweifelte die Notwendigkeit der Verordnung. Die
Bündnisgrünen betonten, die Verordnung verhindere, dass
Deponien durch eine Umdeklarierung zu Verwertungsbetrieben nach
ihrer offiziellen Schließung noch viele Jahre lang weiter
betrieben werden können.
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