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"Endlager steht im Jahr 2030"
Entsorgung nuklearer Abfälle
Umwelt. An der Koalitionsmehrheit gescheitert ist am 15.
Dezember ein Antrag der CDU/CSU (15/3492), keine weitere
Verzögerung in der Frage der Entsorgung nuklearer Abfälle
zuzulassen. Die Regierung unterstrich, sie zweifle nicht daran,
dass im Jahr 2030 ein Endlager zur Entsorgung nuklearer
Abfälle zur Verfügung steht.
Die CDU/CSU kritisierte Verzögerungen in der Frage der
Endlagerkonzeption und erklärte die Begründungen der
Regierung für nicht überzeugend. Die Entsorgung sei eine
bedeutende Zukunftsfrage nicht nur für die Bevölkerung,
sondern auch für künftige Bundesregierungen. Es sei zu
vermuten, dass verzögert werde, um später nicht
mitentscheiden zu müssen. Die Lage werde zunehmend
schwieriger, weil durch jedes neue Zwischenlager Unruhe in der
Bevölkerung entstehe. Aus politischen Gründen und wegen
der Sicherheit sei ein Energiekonzept erforderlich. Es sei
überhaupt nicht schlüssig, weshalb die Prüfung des
Standorts Gorleben, in den bereits 1 Milliarde Euro investiert
worden sei, seit fünf Jahren von jeder aktuellen
Eignungsprüfung ausgeschlossen werde.
Die SPD hielt dem entgegen, die Regierung stehe zu ihrer
Verantwortung, dies müsse aber auch für die Betreiber von
Kernkraftwerken gelten. Das Problem für die zukünftigen
Generationen anzusprechen, wäre schon zu Beginn des zivilen
Atomzeitalters erforderlich gewesen, so die Fraktion. Vor 40 Jahren
habe aber niemand über Endlager gesprochen. Die Entscheidung
für eine Ein-Endlager-Lösung sei eine politische
Entscheidung gewesen, die auch etwas mit den Kosten zu tun habe, so
die SPD.
Die FDP-Fraktion kritisierte fehlende Vorgaben des Atomgesetzes.
Da diese Grundlage seit langem fehle, sei an einer ernsthaften
Prüfungsmöglichkeit zu zweifeln. Die Aussage von
Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Bündnis 90/Die
Grünen), bei Gorleben handele es sich um einen "Schwarzbau
nach den Maßstäben des Atomrechts", nannten die Liberalen
"skandalös". Die CDU/CSU schloss sich diesem Urteil an. Bei
Gorleben gehe es auch um Glaubwürdigkeit. Wenn es Zweifel an
der Eignung des Standorts gegeben habe, sei es umso
unverständlicher, dass diese nicht beseitigt worden seien.
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