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Das Parlament
Nr. 52-53 / 20.12.2004

 
Bundeszentrale für politische Bildung
 

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Liberale fordern mehr Rechtssicherheit

Drittmittelwerbung

Bildung und Forschung. Für mehr Freiheit bei der Einwerbung von Drittmitteln für Forschungszwecke an Hochschulen und Universitäten setzt sich die FDP-Fraktion in einem Antrag (15/4513) ein. Die Bundesregierung solle zu diesem Zweck einen Gesetzentwurf vorlegen, der den Umgang mit Mitteln Dritter für Forschung, Lehre, Aus- und Fortbildung an Hochschulen und Hochschulkliniken im Hinblick auf strafrechtliche Bestechungsdelikte auf eine einwandfreie Grundlage stellt und den Grundsatz einführt, dass die Annahme von Drittmitteln für Forschung und Lehre zulässig ist.

Zurzeit bestehe ein erheblicher Widerspruch zwischen der Notwendigkeit oder gesetzlich normierten Dienstpflicht, Drittmittel einzuwerben und den strafrechtlichen Regelungen, die die Annahme von Geschenken und Vorteilen im Amt untersagen.

Diese Rechtsunsicherheiten können nach Meinung der Liberalen nur durch eine bundeseinheitliche Regelung aufgehoben werden, um eine Zersplitterung des Drittmittelrechts in Deutschland zu verhindern. So solle das Strafrecht so geändert werden, dass die Vorteilsnahme oder Vorteilsgewährung für solche Fälle straflos gestellt wird, in denen das Dienst- oder Hochschulrecht der Länder die Einwerbung von Mitteln Dritter für Forschungsvorhaben und die Lehre ausdrücklich erlaubt oder sie sogar fordert. Zur Vermeidung von Abhängigkeiten und im Sinne von Transparenz sollten solche Einwerbungen angezeigt und von der Hochschule oder Universitätsklinik genehmigt werden. Die Bundesregierung solle zusammen mit den Ländern eine möglichst einheitliche Regelung verabschieden, so die Liberalen. Der Bundestag hat die Vorlage am 16. Dezember zur weiteren Beratung an den Bildungsausschuss überwiesen.

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