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Liberale fordern mehr Rechtssicherheit
Drittmittelwerbung
Bildung und Forschung. Für mehr Freiheit bei der Einwerbung
von Drittmitteln für Forschungszwecke an Hochschulen und
Universitäten setzt sich die FDP-Fraktion in einem Antrag
(15/4513) ein. Die Bundesregierung solle zu diesem Zweck einen
Gesetzentwurf vorlegen, der den Umgang mit Mitteln Dritter für
Forschung, Lehre, Aus- und Fortbildung an Hochschulen und
Hochschulkliniken im Hinblick auf strafrechtliche
Bestechungsdelikte auf eine einwandfreie Grundlage stellt und den
Grundsatz einführt, dass die Annahme von Drittmitteln für
Forschung und Lehre zulässig ist.
Zurzeit bestehe ein erheblicher Widerspruch zwischen der
Notwendigkeit oder gesetzlich normierten Dienstpflicht, Drittmittel
einzuwerben und den strafrechtlichen Regelungen, die die Annahme
von Geschenken und Vorteilen im Amt untersagen.
Diese Rechtsunsicherheiten können nach Meinung der
Liberalen nur durch eine bundeseinheitliche Regelung aufgehoben
werden, um eine Zersplitterung des Drittmittelrechts in Deutschland
zu verhindern. So solle das Strafrecht so geändert werden,
dass die Vorteilsnahme oder Vorteilsgewährung für solche
Fälle straflos gestellt wird, in denen das Dienst- oder
Hochschulrecht der Länder die Einwerbung von Mitteln Dritter
für Forschungsvorhaben und die Lehre ausdrücklich erlaubt
oder sie sogar fordert. Zur Vermeidung von Abhängigkeiten und
im Sinne von Transparenz sollten solche Einwerbungen angezeigt und
von der Hochschule oder Universitätsklinik genehmigt werden.
Die Bundesregierung solle zusammen mit den Ländern eine
möglichst einheitliche Regelung verabschieden, so die
Liberalen. Der Bundestag hat die Vorlage am 16. Dezember zur
weiteren Beratung an den Bildungsausschuss überwiesen.
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