|
|
mar
Bundestag beschliesst Untersuchungsausschuss
Praxis der Visavergabe
Bundestagsnachrichten. Die Praxis der Visaerteilung durch
deutsche Auslandsvertretungen kommt auf den Prüfstand. Einen
entsprechenden Antrag der CDU/CSU zur Einsetzung eines
Untersuchungsausschusses (15/4285) hat der Bundestag am 17.
Dezember in der Ausschussfassung angenommen. Er folgte damit einer
Empfehlung des Geschäftsordnungsausschusses (15/4552), an den
der Antrag am 2. Dezember überwiesen worden war. Der
Untersuchungsausschuss soll prüfen, ob es durch die
Visaerteilungspraxis zur Rechtsverletzungen oder zur
Ermöglichung oder Erleichterung krimineller Tätigkeiten
(Stickwort: Schleuserkriminalität) gekommen ist und worauf
etwaige Missstände zurückzuführen sind. Gewonnene
Erkenntnisse sollen gegebenenfalls zu
Veränderungsvorschlägen führen (siehe auch "Das
Parlament" vom 6./13. Dezember 2004).
Prüfauftrag ergänzt
Im ursprünglichen Unionsantrag sollte die Visapolitik der
Bundesregierung seit Oktober 1998 Gegenstand der Untersuchungen
sein, insbesondere bezogen auf die deutschen Vertretungen in
Moskau, Kiew, Tirana und Pristina. Im Verlauf der Ausschussberatung
wurde der Prüfauftrag dahingehend ergänzt, dass nunmehr
auch der Zeitraum vor 1998 einbezogen und mit Blick auf die
Untersuchung etwaiger regierungsinterner Meinungsverschiedenheiten
die verfassungsrechtliche Schranke des Kernbereichs exekutiver
Eigenverantwortung ausdrücklich aufgeführt wird. Dieses
Vorgehen sieht die CDU/CSU wegen Verletzung des so genannten
Bepackungsverbots als verfassungswidrig an, weil die Ausdehnung den
Untersuchungsgegenstand in seinem Kern verändere.
Zum Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses wurde der
CSU-Abgeordnete Hans-Peter Uhl bestimmt. Stellvertretender
Vorsitzender ist Volker Neumann (Bramsche) von der SPD. 13
Mitglieder, davon SPD 6, CDU/CSU 5, Bündnis 90/Die Grünen
1, FDP 1, und die entsprechende Anzahl stellvertretender Mitglieder
sollen dem Gremium angehören, das im Januar seine Arbeit
aufnehmen wird.
Zurück zur
Übersicht
|