Globale Nachhaltigkeitspolitik durch neue Nutzungsentgelte auf öffentliche Güter stärken

In seinem Sondergutachten „Entgelte für die Nutzung globaler Gemeinschaftsgüter“ schlägt der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) vor, Entgelte auf die Nutzung globaler Gemeinschaftsgüter, insbesondere den internationalen Luftraum und die Hohe See, zu erheben. Die zweckgebunden einzusetzenden Nutzungsentgelte sollen zum Schutz dieser Güter beitragen und die internationale Nachhaltigkeitspolitik stärken. Hinsichtlich der Verwaltung der Mittel empfiehlt der WBGU, den größten Teil des Aufkommens an bestehende internationale Institutionen zu vergeben, etwa an die Globale Umweltfazilität (GEF) oder die neuen Fonds zum Klimaschutz.

Nutzungsentgelte für die Nutzung des Luftraums

Da der internationale Flugverkehr weltweit die stärksten Steigerungsraten aufweist und seine Treibhausgasemissionen nicht durch das Kioto-Protokoll beschränkt sind, empfiehlt der Beirat, sich auf internationaler Ebene für die schrittweise Einführung eines weltweiten Nutzungsentgelts für die Nutzung des Luftraums einzusetzen. Die Höhe des Entgelts sollte auf Basis des Flugzeugtyps, der Flugroute, der Entfernung und des Ladegewichts bestimmt werden. Die gewonnenen Finanzmittel sollten dem Klimaschutz zu gute kommen. Insbesondere Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Förderung des verstärkten Einsatzes erneuerbarer Energien aber auch zur Anpassung an den globalen Klimawandel und zur Bewältigung seiner Folgen kommen für eine Förderung in Betracht.

Nutzungsentgelte für die Seeschifffahrt erheben

Die Seeschifffahrt trägt erheblich zur Verschmutzung der Meere, der Luft sowie auch zum globalen Klimawandel bei. Da auch die Treibhausgasemissionen aus dem internationalen Schiffsverkehr nicht durch das Kioto-Protokoll erfasst werden, empfiehlt der Beirat, diese Regelungslücke durch die Erhebung eines jährlich zu entrichtenden Entgelts für die Seeschifffahrt zu schließen. Ausgehend von einem Basisentgelt, das anhand der Tragfähigkeit der Schiffe, der Leistungskraft der Motoren sowie eines Gebührenfaktors zu bestimmen wäre, können Rabatte gewährt werden, deren Höhe unter anderem von einer umweltfreundlichen Reedereipolitik, der Technik der Schiffe und dem Betriebsmanagement abhängt. Die gewonnenen Finanzmittel sollten für den Meeresschutz verwendet werden, insbesondere für das integrierte Küstenmanagement in Entwicklungs- und Transformationsländern.

Entgelte für Nutzungsverzicht auf Naturschätze

Der WBGU schlägt zudem vor, Ausgleichszahlungen an Entwicklungsländer in Betracht zu ziehen, die auf eine schädigende Nutzung bestimmter Umweltressourcen verzichten und dadurch wirtschaftliche Nachteile in Kauf nehmen. Dieses Instrument setzt nicht an den globalen Gemeinschaftsgütern sondern an nationalen Gütern von globalem Wert an, wie z. B. Wäldern, Böden oder Gewässern.

Quellen: WBGU 2002a, WBGU 2002b