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Renate Gradistanac
Mitglied des Deutschen Bundestages
SPD
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14. April 2004

Wider die alte, teure Doppelstruktur

Renate Gradistanac: Kommunen und die Bundesagentur für Arbeit sollen Langzeitarbeitslose gemeinsam betreuen

Kommunen und Bundesagentur für Arbeit sollen künftig als gleichberechtigte Partner in einer Arbeitsgemeinschaft Langzeitarbeitslose betreuen. Bislang waren die Kommunen lediglich für Sozialhilfeempfänger zuständig. Dies ändert sich mit der Zusammenführung von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe zu dem neuen Arbeitslosengeld II zum 1. Januar 2005.

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Renate Gradistanac warb in einem Gespräch mit Calws Landrat Werner Köblitz für die Kooperation: „Nur die Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften gewährleistet, dass kommunale Träger und Agenturen für Arbeit auf gleicher Augenhöhe handeln.“ Die Leistungsgewährung erfolge aus einer Hand und unter einem Dach. „Dann werden auch nicht mehr die Interessen von Institutionen im Vordergrund stehen, sondern der Kunde, der Mensch.“ Wenn Kommune und Agentur sich die Verantwortung teilen („Jeder tut, was er am besten kann“), erhält der Kunde ortsnah und dezentral Zugang zu Geld und Jobvermittlung. „Die Kooperation gewährleistet eine optimale und bedarfsgerechte Leistungserbringung.“

Renate Gradistanac verweist auf erste positive Erfahrungen mit Arbeitsgruppen aus Bundesagentur und Kommunen in zwanzig Pilotstädten. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund, so Gradistanac, halte die Kooperation für „konsequent und sinnvoll“: „Wenn Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe verschmolzen werden, macht es doch Sinn, auch die Zuständigkeit für diese Hilfszahlungen zu verschmelzen.“

SPD und CDU/CSU haben sich im Vermittlungsausschuss auf eine Optionsklausel geeinigt. Danach sollen die Kommunen wählen können, ob sie sich für die Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit entscheiden oder ob sie die Empfänger von Arbeitslosengeld in Eigenregie betreuen wollen. Renate Gradistanac rät von einer solchen Alleinzuständigkeit, wie sie die Union vertritt, ab: „Es würde eine unnötige, verwaltungsaufwändige und teure Doppelstruktur fortbestehen.“ Parallel würden weiterhin zwei Systeme existieren, eines für die Bezieher von Arbeitslosengeld, eines für die Empfänger von Arbeitslosengeld II.

Die Forderung der Union nach unabhängigem Agieren der Kommunen, sagt Gradistanac, sei in einer Kooperation mit der Bundesagentur genauso gegeben: Die Kommunen sind zwar faktisch an die Vorgaben der Agentur gebunden. „Die vertraglich vereinbarte Zusammenarbeit regelt aber eine weitgehend weisungsfreie und eine faire Partnerschaft.“

Der Kritik des CDU-Bundestagsabgeordneten Hans-Joachim Fuchtel, wonach das Gesetz in eine „falsche Richtung“ laufe, widerspricht Renate Gradistanac: „Es ist im Gegenteil die Union, die - ähnlich wie bei der Gesundheitsreform - den von ihr mit ausgehandelten Kompromiss verrät.“