Offizielles
Biographie
Wahlkreis
Bundestag

Direkt vom MdB
Homepage
Berlin
Presse
Kontakte
Links

Reden

Renate Gradistanac
Mitglied des Deutschen Bundestages
SPD
----

Berlin, 20. November 2003

Was ist los mit der Kinderklinik in Schömberg

Renate Gradistanac spricht mit dem Gesundheitsministerium: Bestand der Kinderklinik auch im Jahr 2004 gesichert
„Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung hat mitgeteilt, dass eine Gefährdung der Kinderklinik in Schömberg durch das DRG-System für das Jahr 2004 nicht besteht“, erklärte Renate Gradistanac. Die SPD-Bundestagsabgeordnete hat Unterlagen der Kinderklinik an das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) zur Prüfung weiter geleitet und mit der Parlamentarischen Staatssekretärin Marion Caspers-Merk ein langes und ausführliches Gespräch bezüglich der Situation geführt.

Entgegen der Aussage der Kinderklinik verlieren die Krankenhäuser bei einer budgetneutralen Einführung der DRG, der diagnosebezogenen Fallpauschalen, in 2004 keine Budgetmittel. Auch droht der Klinik keine Insolvenz wegen hoher Ausstände aufgrund fehlender Zwischenrechnungen. Richtig ist hingegen, dass das Krankenhaus einen Anspruch auf Zwischenrechnungen hat. Entsprechende Vereinbarungen sind im Land Baden-Württemberg zwischen der Landeskrankenhausgesellschaft und den Krankenkassen getroffen worden.

Die von Dr. Diener, dem leitenden Arzt der Kinderklinik, geschilderten Probleme beruhen auf dem DRG-Katalog als Referentenentwurf. Inzwischen wurde der DRG-Katalog für die Frührehabilitation grundlegend überarbeitet. In dem endgültigen Katalog der Fallpauschalenverordnung vom 13.10.03 werden Wachkomapatienten - und damit auch die 25 Betten der Klinik Schömberg - von der DRG-Abrechnung ausgenommen. Damit sind diese Betten auf Dauer gesichert.

Darüber hinaus werden die Vergütungen für langliegende Patienten in der Bewertung angehoben und somit deutlich verbessert. Außerdem wird ein Zusatzentgelt zugelassen, mit dem krankenhausindividuelle Zuschläge für die Behandlung von schwerstbehinderten Patienten vereinbart werden können.

Die Klinik Schömberg hat sich am Kalkulationsverfahren für das Jahr 2003 beteiligt. In 2004 hat sich die Klinik - so das BMGS - trotz vertraglicher Vereinbarung mit dem DRG-Institut jedoch nicht am Kalkulationsverfahren teilgenommen. Das Krankenhaus ist auch nicht seiner gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen, für die DRG-Entwicklung Leistungsdaten über jeden Krankenhausfall an das DRG-Institut zu liefern. Dies haben immerhin 95 Prozent der Krankenhäuser getan. Die Klinik hat außerdem bis heute noch keine Neugruppierung seiner DRG-Daten nach dem DRG-Katalog für das Jahr 2004 vorgenommen.

Laut BMGS hat der Geschäftsführer der Klinik, Nobert Pietsch, in einem Gespräch mit dem Bundesministerium jedoch bekräftigt, dass durch die Herausnahme von Leistungen und das Zusatzentgelt für Behinderte weitreichende Änderungen für die Klinik eingetreten sind. Dies werde beim weiteren Vorgehen seitens der Klinik berücksichtigt.

Laut BMGS könnte wirklichen Problemfällen bei spezialisierten Krankenhäusern durch die Befreiungsvorschrift für „besondere Einrichtungen“ geholfen werden, die in einer eigenständigen Rechtsverordnung geregelt werden wird. Hierzu könnte gegebenenfalls das Kinderkrankenhaus Schömberg gehören. Dies setzt allerdings voraus, dass diese Krankenhäuser bei den Verhandlungen die Besonderheit ihrer Einrichtungen anhand von Datenanalysen beweisen können.

„Die Sorgen der Kinderklinik sind in Berlin aufgenommen worden. Besondere Einrichtungen und Versorgungsangebote für kranke Kinder sind eine große Errungenschaft unseres Gesundheitssystems. Sie müssen erhalten und gestärkt werden,“ äußerte Renate Gradistanac. Die SPD-Bundestagsabgeordnete wird sich auch weiterhin für die Belange der Kinderklinik einsetzen.